Vorlage
Vernehmlassung 2022/8: Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des EnG auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung mit Inkrafttreten Anfang 2023 · 47 Seiten
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EnFV-Revision «%ASFF_YYYY_ID»
Die Inbetriebnahmemeldung hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:
a. Inbetriebnahmedatum;
b. allfällige Änderungen gegenüber Ziffer 5.1, sofern die Anlage bei Gesuchseinreichung noch nicht in Betrieb war;
c. Abnahmeprotokoll mit detaillierter Beschreibung oder Sicherheitsnachweis nach Artikel 37 NIV8 inklusive Mess- und Prüfprotokollen;
d. Beglaubigung der Anlagedaten gemäss Artikel 2 Absatz 2 HKSV9.