Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/80: Änderung des Bankengesetzes (Gewährung von Ausfallgarantien des Bundes für Liquiditätshilfe-Darlehen der Schweizerischen Nationalbank an systemrelevante Banken) · 68 Seiten
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Änderung des Bankengesetzes
5.4 Auswirkungen auf die SNB
Die Vorlage sieht vor, dass die SNB – bis Ende 2027 – Liquiditätshilfe in Form von zusätzlichen Liquiditätshilfe-Darlehen sowie – ohne Befristung – in Form von Liquiditätshilfe-Darlehen mit Ausfallgarantie an eine SIB leisten kann. Die zusätzlichen Liquiditätshilfe-Darlehen sind im Konkurs der Darlehensnehmerin privilegiert. Nach Abschluss eines Konkursverfahrens kann trotzdem nicht ausgeschlossen werden, dass unbefriedigte Forderungen verbleiben. Aufgrund der fehlenden Bundesgarantie können für die SNB dadurch im Falle von zusätzlichen Liquiditätshilfe-Darlehen Verluste resultieren. Im Umfang allfälliger Verluste würde das Jahresergebnis der SNB geschmälert werden, was wiederum zu einer Reduktion der Ausschüttungsreserve der SNB, die für Ausschüttungen an Bund und Kantone zur Verfügung steht, führen würde. Allerdings sorgen eine im Verhältnis zu den Aktiven der Darlehensnehmerin massvoll festzulegende Höhe der zusätzlichen Liquiditätshilfe-Darlehen und das Konkursprivileg, gemäss welchem Forderungen der SNB aus zusätzlichen Liquiditätshilfe-Darlehen im Konkursfall noch vor ihren allfälligen Forderungen aus Liquiditätshilfe-Darlehen mit Ausfallgarantie bedient würden, für ein äusserst begrenztes Ausfallrisiko.
Nachdem die zusätzlichen Liquiditätshilfe-Darlehen ausgeschöpft sind, kann die SNB Liquiditätshilfe-Darlehen mit Ausfallgarantie des Bundes unter den Voraussetzungen von Artikel 32a gewähren, welche im Konkurs ebenfalls privilegiert sind. Aufgrund der Bundesgarantie ist die SNB bei der Gewährung dieser Liquiditätshilfe-Darlehen keinem Verlustrisiko ausgesetzt.
Falls die SNB zusätzliche Liquiditätshilfe-Darlehen oder Liquiditätshilfe-Darlehen mit Ausfallgarantie in Fremdwährungen gewähren müsste, könnten zusätzlich Verluste aus Fremdwährungsrisiken entstehen.
In einem Krisenfall, in welchem die gewährten zusätzlichen Liquiditätshilfe-Darlehen und Liquiditätshilfe-Darlehen mit Ausfallgarantie von der betroffenen Bank vollständig zurückbezahlt werden können, ergeben sich bei der SNB aufgrund der während der Krisenperiode erhaltenen Risikoprämien positive finanzielle Auswirkungen und damit eine Erhöhung der Ausschüttungsreserve.
Die Gewährung von Liquiditätshilfe-Darlehen erhöht die im Finanzsystem vorhandenen Sichtguthaben. Der SNB entstehen dadurch Kosten aufgrund der Verzinsung der Girokonten zum SNB-Leitzins. Falls aus geldpolitischer Sicht eine Abschöpfung der Liquidität für notwendig erachtet wird, entstehen der SNB durch die Ausgabe und Verzinsung von Repos oder SNB-Bills ebenfalls Kosten, deren Höhe mittelfristig in etwa auf den SNB-Leitzins zurückzuführen sind. Für diese Kosten wird die SNB mit Zinsen auf den Liquiditätshilfe-Darlehen entschädigt. Im Falle eines Konkurses hört gegenüber dem Schuldner der Zinsenlauf aber auf (Art. 209 SchKG). Während die Zinszahlungen zu Gunsten der SNB somit stoppen, fallen die genannten Zinskosten für die SNB während der gesamten Konkursdauer an. Da die Konkursdauer bei einer SIB lange ausfallen kann, können diese Kosten beträchtlich sein. Zur Abgeltung dieser Kosten steht der SNB bei Liquiditätshilfe-Darlehen mit Ausfallgarantie eine Risikoprämie zu (Art. 32c Abs. 2).
5.5 Auswirkungen auf den Bund
Die Rolle des Bundes im Rahmen von Liquiditätshilfe-Darlehen der SNB mit staatlicher Ausfallgarantie beschränkt sich auf die potentielle Gewährung einer Ausfallgarantie in einer schweren Liquiditätskrise sowie auf die Deckung eines allfälligen Verlustes an die SNB im Falle eines Konkurses und nach abgeschlossenem Konkursverfahren. Ausserhalb von Krisensituationen sind aufgrund der Einführung dieses Instruments keine negativen finanziellen Auswirkungen für den Bund zu erwarten.