Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/81: Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (Gesetz über die Transparenz juristischer Personen; TJPG) · 148 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 7Fedlex · Erläuternder Bericht
Erläuternder Bericht zum Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen
Im März 2022 hat die Financial Action Task Force (FATF) – insbesondere als Reaktion auf die oben genannten internationalen Fälle und die Entwicklung der nationalen Gesetzgebung – die Empfehlung 24 (R. 24) und ihre Interpretative Note über die Transparenz juristischer Personen und die Identifizierung der wirtschaftlich berechtigten Personen überarbeitet.5 Die FATF wird die Umsetzung der revidierten R. 24 im Rahmen ihrer Überprüfung der Schweiz voraussichtlich im Jahr 2027 bewerten. Parallel dazu gab das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (nachstehend «Global Forum») Empfehlungen an die Schweiz über die Transparenz der wirtschaftlich berechtigten Personen von juristischen Personen im Jahr 2020 heraus.6 Es bewertet die Umsetzung dieser Empfehlungen im Rahmen jährlicher Fortschrittsberichte. Die Einhaltung relevanter internationaler Standards ist ein strategisches Ziel des Bundesrates.7 Die Transparenz juristischer Personen ist zudem auch für die EU im Rahmen der Erstellung ihrer Liste von Drittländern mit hohem Geldwäschereirisiko und der Überprüfung der Kriterien in ihrer Liste der nicht kooperativen Länder in Steuerangelegenheiten («schwarze oder graue Listen») von Bedeutung.
Aufgrund des festgestellten Verbesserungspotenzials sowie vor dem Hintergrund der sich entwickelnden internationalen Standards beauftragte der Bundesrat am 12. Oktober 2022 das Finanzdepartement (EFD) in Zusammenarbeit mit dem Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), bis zum Sommer 2023 einen Gesetzesvorentwurf mit zwei Zielen auszuarbeiten: einerseits die Transparenz juristischer Personen zu erhöhen und die Identifizierung ihrer wirtschaftlich berechtigten Personen zu erleichtern und andererseits die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um wichtige Elemente des Systems zur Bekämpfung der Geldwäscherei zu verstärken und zu modernisieren.
Die Vorlage entspricht auch der Strategie des Bundesrates gegen die Korruption 2021–2024. Diese sieht vor, dass der Bund Massnahmen prüft, um die Transparenz der wirtschaftlich Berechtigten an Immobilien und juristischen Personen zu verbessern. Am 4. Dezember 2015 beschloss der Bundesrat zudem, dass die Schweiz am Aufbau eines globalen Identifikatorensystems für Finanzmarktakteure (Global Legal Entity Identifier Foundation, GLEIF)8 teilnimmt. Mit dem einheitlichen internationalen Identifikator für Finanzmarktakteure (Legal Entity Identifier, LEI) kann die Qualität von Finanzdaten verbessert und die Beurteilung von Systemrisiken erleichtert werden. Der LEI trägt dazu bei, die Ziele der G-20, namentlich die Risikokontrolle bei Finanztransaktionen, zu erreichen. Die Informationen aus dem Register der wirtschaftlich berechtigten Personen können einen wesentlichen Beitrag bei der eindeutigen Identifizierung der Unternehmen im UID-Register leisten und daher indirekt bei der Erkennung von Systemrisiken helfen.
1.1.2 Weitere Massnahmen zur Stärkung der Geldwäschereibekämpfung (Teilrevision des GwG)
1.1.2.1 Einführung von Sorgfaltspflichten für Beraterinnen und Berater und Anwältinnen und Anwälte
Gewisse Dienstleistungen von Anwältinnen und Anwälten, Notarinnen und Notaren und anderen Fachleuten im Bereich der Unternehmensberatung können für Geldwäschereizwecke instrumentalisiert werden. Kriminelle können solche Dienstleistungen nutzen, um Transparenzregeln im Bereich des Gesellschaftsrechts zu umgehen, um geschäftliche Transaktionen zu erleichtern, deren Zweck die Verschleierung von Vermögenswerten kriminellen Ursprungs ist, oder um komplexe Konstruktionen zu schaffen, die die wirtschaftlich berechtigte Person einer
5 FATF-Empfehlungen, verabschiedet am 16. Februar 2012 und zuletzt aktualisiert im Februar 2023, abrufbar unter https://www.fatf-gafi.org/en/publications/Fatfrecommendations/Fatf-recommendations.html.
6 Gesamtbewertung aufgrund der Peer-Reviews beim Standard zum Informationsaustausch auf Ersuchen, Schweiz, 2020 (zweite Runde), abrufbar unter https://www.sif.admin.ch/sif/de/home/multilateral/gremien/global_forum.html.
7 Bericht des Bundesrates vom 4. Dezember 2020 «Weltweit führend, verankert in der Schweiz: Politik für einen zukunftsfähigen Finanzplatz Schweiz, S. 17.
8 www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/register/unternehmensregister/lei-legal-entity-identifier.html