Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/81: Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (Gesetz über die Transparenz juristischer Personen; TJPG) · 148 Seiten
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Erläuternder Bericht zum Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen
eine effiziente Bekämpfung der Geldwäscherei und damit auch der organisierten Kriminalität nicht mehr zielführend, zumal sich weder die Geldwäschereiproblematik noch die einschlägigen internationalen Standards oder die Regelungen anderer Jurisdiktionen an dieser dogmatischen Unterscheidung orientieren. Die bestehende Lücke ist nach Ansicht des Bundesrates insbesondere aus drei Gründen problematisch:
• Erstens erhöht diese Lücke u.a. das Risiko von Geldwäscherei oder Sanktionsumgehungen. Aufgrund der Regulierungsunterschiede zwischen dem Finanz- und dem Nichtfinanzsektor greifen Kriminelle für Geldwäschereizwecke immer häufiger auf Dienstleistungen des Nicht-Finanzsektors zurück. Kriminelle können das Schweizer Finanzsystem nutzen, um die Erträge aus ihren Aktivitäten reinzuwaschen, indem sie die Anzahl von Fachleuten und Gesellschaften, die an einer Transaktion beteiligt sind, erhöhen, und die Informationen beschränken, die sie an die Finanzintermediäre weiterleiten. Die Finanzintermediäre verfügen nicht notwendigerweise über denselben Kenntnisstand wie andere an einer Transaktion beteiligte Fachleute, die möglicherweise einen umfassenderen Überblick über die beteiligten Rechtsstrukturen, ihre Zwecke oder ihre wirtschaftlich berechtigten Personen haben. Auch für die MROS oder die Strafverfolgungsbehörden kann es notwendig sein, Informationen aus verschiedenen Quellen, einschliesslich solcher von Beraterinnen und Beratern, zu kombinieren oder zu prüfen, um Finanzdelikte zu erkennen oder solche strafrechtlich zu verfolgen.
• Zweitens stellt die bestehende Lücke zunehmend ein Reputationsrisiko für betroffene Berufsgruppen dar. Die kleine Minderheit der Vertreterinnen und Vertreter von Rechtsberufen, welche die Begehung oder Verschleierung von Finanzdelikten mit Hilfe ihrer berufstypischen Expertise begünstigt, untergräbt nicht nur den Rechtsstaat, sondern auch die Reputation des eigenen Berufsstands, dessen überwiegende Mehrheit seine Aufgaben rechtstreu ausführt und einen zentralen Bestandteil des Rechts- und Finanzsystems bildet. Die sogenannten «Enablers» sollen daher auch zum Schutz des betroffenen Berufsstandes besser erfasst werden.
• Drittens stellt die Schweiz aufgrund dieser Lücke, die im Widerspruch zu den entsprechenden internationalen Standards steht, auf europäischer Ebene eine Ausnahme dar. Dabei suchen Kriminelle oft gezielt nach Ländern, in denen das Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung weniger wirksam ist oder Lücken aufweist. Es liegt somit im Interesse der Schweiz, diese Lücke zu schliessen, damit Geldwäscherei und andere kriminelle Aktivitäten nicht vermehrt von der Schweiz aus betrieben werden. In ihrem dritten und vierten Länderbericht zur Schweiz aus den Jahren 2009 und 2016 hat die FATF die Mängel in der schweizerischen Gesetzgebung klar aufgezeigt und eine ausdrückliche Empfehlung dazu abgegeben.16 Verschiedene internationale Organisationen (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [OECD], Global Forum, G20, Internationaler Währungsfonds [IWF], Organisation der Vereinten Nationen [UNO] usw.) befassen sich ebenfalls mit der Problematik.17 Die EU, die Drittländer hinsichtlich ihrer Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei beurteilt, verfolgt das Thema ebenfalls. Die bestehende Lücke im Schweizer Dispositiv hat zunehmend Auswirkungen auf die Reputation des Schweizer Finanz- und Wirtschaftsplatzes. Die Schweiz wird in den kommenden Jahren erneut von der FATF einer Prüfung unterzogen werden, wobei die Konformität mit den relevanten Empfehlungen (R. 22, R. 23 und R. 28) erneut analysiert werden wird.
16 Länderbericht 2016, insbesondere S. 102, 106, 213–215.
17 Siehe z. B. die folgenden Berichte: OECD, Ending the Shell Game: Cracking down on the Professionals who enable Tax and White Collar Crimes – OECD, 2021; Foreign-bribery-and-the-role-of-intermediaries-managersand-gender.pdf (oecd.org), 2020, S. 6 ff; G20 Indonesia 2022, Compendium of Good Practices on Regulatory Framework and Supervisory Measures for Legal Professionals to Mitigate Corruption-Related Money Laundering Risks, G20 Bali Leaders' Declaration, 15-16 November 2022.pdf.