Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/86: Änderung der Asylverordnung 3 und der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (Auswertung elektronischer Datenträger von Asylsuchenden) · 9 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 9Fedlex · Erläuternder Bericht

Auswertung elektronischer Datenträger von Asylsuchenden - Verordnungsänderungen

Vollzeitstellen und sechs zusätzliche Teilzeitstellen benötigt. Inwieweit diese zusätzlich benötigten Personalressourcen zumindest teilweise intern kompensiert werden können, wie dies im Bericht der SPK-N ausgeführt wird, kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden. Diese Fragen bilden Gegenstand des SEM-internen Umsetzungsprojekts (s.u.).

Zusätzliche Kosten werden dem Bund für die Beschaffung, die Einrichtung, den Betrieb und den Unterhalt neuer Informatikkomponenten entstehen. Diese können zum heutigen Zeitpunkt noch nicht detailliert ausgewiesen werden. Aufgrund erster Abklärungen des SEM bei verschiedenen Anbietern der in Frage kommenden «Softwarelösungen» und auf der Grundlage von Anfragen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Deutschland (BAMF) würden die entsprechenden Beschaffungs- und Einrichtungskosten bei einer dezentralen Lösung schätzungsweise mindestens 1 Million Franken betragen. Dazu müssten insbesondere noch die jährlichen Betriebskosten dazu gerechnet werden.

Die gesamten Fragestellungen, insbesondere auch zum Personal- und Informatikbedarf werden aktuell im Rahmen eines Gesamtumsetzungsprojektes zur Auswertung von elektronischen Datenträgern innerhalb des SEM erörtert und die entsprechenden Abläufe sowie die technischen und organisatorischen Grundlagen erarbeitet.

Aufgrund der Erfahrungen im Pilotprojekt des SEM und anderer Staaten, wie Deutschland oder die Niederlande, die elektronische Datenträger im Asylbereich auswerten, ist davon auszugehen, dass durch die neuen Auswertungsmöglichkeiten, insbesondere im Bereich des Wegweisungsvollzugs mittel- bis längerfristig Kosten eingespart werden können. Durch das frühzeitige Vorliegen zusätzlicher Informationen zur Identität, zur Nationalität oder zum Reiseweg kann das Asylverfahren in Einzelfällen beschleunigt werden. Durch die gewonnenen Erkenntnisse kann das Asylverfahren gezielter weitergeführt werden. Dies einerseits dadurch, dass Angaben von Asylsuchenden widerlegt werden, jedoch auch dadurch, dass solche Erkenntnisse die Angaben der Asylsuchenden bestätigen können. Auch im Rahmen des späteren Wegweisungsvollzugs kann auf der Grundlage entsprechender Informationen die Papierbeschaffung gezielter eingeleitet und dadurch beschleunigt werden. Durch den rascheren Vollzug der Wegweisungen kann der Aufenthalt der Betroffenen in der Schweiz verkürzt werden. Damit können die Aufwendungen bei den Sozialhilfe- und Betreuungskosten gesenkt werden und damit auch die vom Bund ausgerichtete Summe der Globalpauschalen. Dies gilt auch für die Verwaltungskosten- und die Nothilfepauschalen.

4.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden

Die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen haben keine Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden.

5 Rechtliche Aspekte

Die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen sind mit der Verfassung und den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar.

…