Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/87: Revision der Verordnungen 1 und 3 zum Arbeitsgesetz (Informations- und Dokumentationssystem des Bundes für die Umsetzung und den Vollzug der Pflicht zum sorgfältigen Umgang mit Chemikalien am Arbeitsplatz) · 9 Seiten
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der Herstellerin im Rahmen des Chemikalienrechtes, welche diese in Form der Selbstkontrolle nach Artikel 5 ChemV wahrnehmen muss (z. B. die Pflicht zur Einstufung, Kennzeichnung und zur Erstellung von Sicherheitsdatenblätter und Expositionsszenarien).
Geeignete Schutzmassnahmen sind jeweils immer im Einzelfall zu definieren. Das IT-System SICHEM unterstützt die Betriebe in der Umsetzung dieser Pflicht zum sorgfältigen Umgang mit Chemikalien am Arbeitsplatz.
4 Finanzielle und personelle Auswirkungen auf den Bund, die Kantone und die Wirtschaft
Pflicht zum sorgfältigen Umgang mit Chemikalien am Arbeitsplatz
Im Jahre 2021 wurde eine Botschaft zur Ratifizierung des internationalen Arbeitsübereinkommens von 1990 über Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit verabschiedet. Mit der Ratifizierung anerkannte die Schweiz, dass die Verwendung von Chemikalien die Arbeitnehmenden, die Bevölkerung und die Umwelt Risiken aussetzen kann und spezifische Schutzmassnahmen erfordert. Im Ratifizierungsverfahren wurde festgehalten,
dass das Schweizer Recht zwar alle nötigen Grundlagen des Gesundheitsschutzes enthalte, diese jedoch an verschiedensten Orten verteilt sei und nicht sehr spezifisch sei.
Entsprechend ist dieser vorliegende Verordnungsentwurf nur eine Zusammenführung und Konkretisierung von bestehenden rechtlichen Pflichten. Die vorgesehenen Konkretisierungen der ArGV 3 hat daher keine finanziellen und personellen Auswirkungen, weder auf den Bund noch auf die Kantone noch auf die Wirtschaft.
SICHEM
Im Hinblick auf einen effizienten Mitteleinsatz wurde das vom SECO bereitgestellte Tool SI-CHEM bewusst an bestehende Systeme angeschlossen: Produkteregister [RPC], Tool der kantonalen Arbeitsinspektorate (CodE), Eintrittspforte des Bundes (EasyGov).
Bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten im Umgang mit Chemikalien ist durch die Nutzung von SICHEM mit einer administrativen Erleichterung und Entlastung der personellen Ressourcen sowohl bei Betrieben als auch bei Behörden zu rechnen.
Für die kantonalen Arbeitsinspektionen wird eine Vereinfachung in den Kontrollen zum Umgang mit Chemikalien erwartet, weil das System einen elektronischen Ablauf anbietet, um den Vollzug systematisch zu gestalten und um mit einfachen Mitteln Kontrolllisten zu erstellen.
Für die jährlichen Betriebskosten von SICHEM, bedingt durch die vorgesehenen Änderungen der ArGV 1, sind jeweils CHF 80'000.00 budgetiert – sie werden durch das SECO getragen.