Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/87: Revision der Verordnungen 1 und 3 zum Arbeitsgesetz (Informations- und Dokumentationssystem des Bundes für die Umsetzung und den Vollzug der Pflicht zum sorgfältigen Umgang mit Chemikalien am Arbeitsplatz) · 9 Seiten
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Eidgenössisches Departement für
Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Arbeitsbedingungen
Recht und Oberaufsicht
Juli 2023
Revision der Verordnungen 1 und 3 zum
Arbeitsgesetz
Erläuternder Bericht zur Eröffnung des
Vernehmlassungsverfahrens
1 Ausgangslage
Nach den Artikeln 6 des Arbeitsgesetzes (ArG; SR 822.11) und 25 des Chemikaliengesetzes (ChemG; SR 813.1) müssen die Arbeitgeber das Leben und die Gesundheit ihrer Arbeitnehmenden vor schädlichen Einwirkungen durch gefährliche Chemikalien am Arbeitsplatz schützen.
Das SECO stellt verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung, um die kantonalen Durchführungsorgane im Vollzug und die Betriebe in der Umsetzung des Arbeitnehmerschutzes zu unterstützen. Für die Umsetzung der im Rahmen des Gesundheitsschutzes bestehenden Pflicht zum sorgfältigen Umgang mit Chemikalien hat das SECO eigens eine IT-Applikation entwickelt.
Vorliegend soll die rechtliche Grundlage für die IT-Applikation geschaffen werden und die bereits bestehende Pflicht zum sorgfältigen Umgang mit Chemikalien am Arbeitsplatz in der ArGV 3 präzisiert werden.
2 Rechtliche Grundlagen
Es gibt verschiedene Gesetze und Verordnungen, welche sich mit der Thematik der Chemikalien befassen. Die Chemikaliengesetzgebung im engeren Sinne, d.h. das Chemikaliengesetz und die dazugehörenden Verordnungen, regeln in erster Linie die Pflichten der Hersteller und Inverkehrbringer und machen allgemeine Verweise für weitere Adressatenkreise wie Betriebe und Bildungsstätten in Art. 25 ChemG. Im Arbeitsgesetz und seinen Verordnungen werden ergänzend dazu die Pflichten der Arbeitgeber in Bezug auf den Gesundheitsschutz