Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/87: Revision der Verordnungen 1 und 3 zum Arbeitsgesetz (Informations- und Dokumentationssystem des Bundes für die Umsetzung und den Vollzug der Pflicht zum sorgfältigen Umgang mit Chemikalien am Arbeitsplatz) · 9 Seiten

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In Artikel 24a Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3; SR 822.113) wird diese Pflicht präzisiert (siehe 3.2. weiter unten). Hierzu braucht es als Ausgangspunkt einen Überblick über die verwendeten Chemikalien und die Arbeitsprozesse, in denen sie angewendet werden. Mit der Unterstützung von SICHEM gewinnen die Betriebe diesen Überblick über die Gefährdungen beim Umgang mit ihren Chemikalien, sehen Hinweise auf regulatorische Pflichten und können die nötigen Schutzmassnahmen für ihre Mitarbeitenden korrekt ableiten. Konkret können die Betriebe mit Hilfe von SICHEM auf eine effiziente Weise Chemikalienlisten der im Betrieb gelagerten und verwendeten Chemikalien erstellen, sowie Tätigkeitslisten generieren und diese Listen in SICHEM speichern.

SICHEM ist eine Applikation, welche die Umsetzung der Pflicht zum sorgfältigen Umgang mit Chemikalien vereinfachen soll, die aber auf freiwilliger Basis verwendet wird, d.h. dass der Pflicht zum sorgfältigen Umgang mit Chemikalien auch auf andere Weise nachgekommen werden kann.

Im Fokus steht stets der Schutz vor den für die Gesundheit der Arbeitnehmenden gefährlichen Chemikalien. Chemikalien im Sinne von Artikel 85 Absatz 1 Buchstabe g ArGV 1 sind Stoffe und Zubereitungen nach Artikel 4 ChemG. Stoffe sind demnach natürliche oder durch ein Produktionsverfahren hergestellte chemische Elemente und deren Verbindungen. Zubereitungen sind Gemenge, Gemische und Lösungen, die aus zwei oder mehreren Stoffen bestehen.

Zugriffsarten und -rechte der Nutzer auf SICHEM

Auf SICHEM zugreifen können drei Gattungen von «Nutzerinnen und Nutzer»: die Betriebe, die kantonalen Arbeitsinspektorate und das SECO. Verwendet wird SICHEM hauptsächlich durch Betriebe, welche im Arbeitsalltag mit Chemikalien (bspw. Reinigungsmittel) zu tun haben.

Der Zugriff der Betriebe auf SICHEM erfolgt über die bereits bestehende Plattform des Bundes EasyGov. Die Plattform ermöglicht Unternehmen das elektronische Abwickeln von diversen Behördenleistungen an einem einzigen Ort (One-Stop-Shop). Basisdaten, welche für verschiedene Behördenleistungen benötigt werden, werden einmalig bei der Registrierung auf EasyGov eingegeben. Über dieses Eintrittsportal erhalten die Betriebe auch Zugriff auf die Anwendung SICHEM, in welcher chemikalienspezifische Betriebsdaten eingegeben und bearbeitet werden können. Sämtliche Daten, welche auf der Plattform EasyGov erfasst werden, unterliegen den Bestimmungen des Unternehmensentlastungsgesetzes (E-UEG abrufbar unter; www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-

92137.html).

Insbesondere ist auf die Datenbearbeitung nach den Artikeln 15 E-UEG und die Datensicherheit nach 17 E-UEG hinzuweisen. Die Datenbearbeitung ist dahingehend eingeschränkt,

dass die Nutzerin oder der Nutzer dem Zugriff durch weitere Personen auf die Daten sowie auf die von ihr oder ihm mit der zuständigen Behörde ausgetauschten Dokumente zustimmen muss. Die auf der zentralen elektronischen Plattform gehaltenen Daten stehen unter ausschliesslicher Kontrolle der Benutzerin oder des Benutzers. Die Behörden erhalten ausschliesslich die von der Benutzerin oder dem Benutzer freigegebenen bzw. versandten Daten. Ein direkter Zugriff von Behörden auf Daten der Benutzerin oder des Benutzers über die zentrale elektronische Plattform ist nicht möglich. Eine Datenbearbeitung durch das SECO (z. B. Speichern der eingegebenen Daten und Übermittlung eines Gesuchs an die zuständige Behörde) ist nur soweit zulässig, als dies für die Gewährleistung der Funktionen der zentralen Plattform erforderlich ist.

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