Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/97: Umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier · 199 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (umfassende Revision)

Absatz 1 Buchstabe a:

Die fehlende Interoperabilität der KIS und PIS ist nach Ansicht H+ für die Förderung der Zusammenarbeit eines der zentralen Hemmnisse. Will man zukünftig in der Lage sein, Informationen in strukturierter Form einfach austauschen und nutzen können, ist eine standardisierte Schnittstelle (FHIR API) zwingend notwendig. Aktuell zeigen die Anbieter keinerlei oder nur sehr wenig Interesse, eine solchen Standard zeitnah zu implementieren, oder sind technisch nicht in der Lage, dies zu tun. Es gibt aktuell keinen zwingenden und verbindlichen Standard zum Datenaustausch (FHIR) und keine zwingenden Schnittstellen (API) zwischen den Systemen. Dieser ist notwendig, um die Digitalisierung in der Schweiz voranzutreiben (FHIR basierte API) und ist einer der wichtigsten Schritte, welche politisch vorangetrieben werden müssen. Entsprechend sollte nach Ansicht H+ Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe a) wie folgt ergänzt werden: Er [der Bundesrat] legt zudem […] die Anforderungen an die zentralen Komponenten und ihre Schnittstellen fest.

Absatz 4:

Die H+ Mitglieder unterstützen diese Massnahme grossmehrheitlich. Einheitliche Metadaten seien eine Grundvoraussetzung für semantische Interoperabilität und deshalb zu unterstützen, solange sie sich an internationalen Standards orientieren. So wäre eine semantische Standardisierung nach WHO sehr zu begrüssen, während im Gegenzug auf ein weiteres «swiss finish» verzichtet werden könne. Es sei ausserdem sinnvoll, dass auch Dritte erwähnt würden, was eine Delegation ermögliche. Eine ablehnende Stimme unter den H+ Mitgliedern – eines ernstzunehmenden Digitalisierungs-Pioniers – sieht in dieser Massnahme den Vorboten eines Orwell-Staates.

Absatz 5:

Gemäss H+ soll ein neuer Absatz 5 mit folgendem Wortlaut geschaffen werden:

«Der Bundesrat legt das Verfahren zur Weiterentwicklung der zentralen Komponenten fest. Er bezieht die Akteure des Gesundheitswesens, insbesondere die Leistungserbringer und die Ver-sicherer, in dieses Verfahren mit ein».

Abs. 1 Bst. d:

Die zentrale Datenhaltung besonders schützenswerter Gesundheitsdaten wird gemäss HIN den Fokus der organisierten Internet-Kriminalität auf sich ziehen, insbesondere, wenn neu auch administrativ Daten zentral abgespeichert werden können. Der Schutz dieser zentralabgelegten strukturierten EPD-Daten erfordert signifikante Investitions- und Betriebskosten. Dieser Aufwand ist unzureichend abgeschätzt.

Der Bund soll gemäss HIN sicherstellen, dass diese zentralen Komponenten dem Zertifizierungsverfahren unterstehen (Art 13 Abs. 2), wie diejenigen der Stamm/Gemeinschaften, da hier besonders schützenswerte Daten vorgehalten werden.

Abs. Bst. c:

Regelungen betreffend Zugang und Nutzung des Widerspruchsregisters sind gemäss HIN unklar. Eine mögliche Stigmatisierung Betroffener, welche auf ihre EPD verzichten, ist möglich, wenn das Register öffentlich zugänglich ist

Absatz 2:

Eines der Grundprobleme ist laut Hirslanden die fehlende Interoperabilität der KIS und PIS. Will man zukünftig in der Lage sein, Informationen in strukturierter Form austauschen und nutzen zu können, ist eine Standardschnittstelle (API) für alle Akteure im System zwingend notwendig. Der Bund sollte diesen Standard verpflichtend definieren. Aktuell zeigen die Anbieter keinerlei oder nur sehr wenig Interesse, einen solchen Standard zeitnah zu implementieren oder sind technisch nicht in der Lage, dies zu tun.

Es gibt aktuell keinen zwingenden und verbindlichen Standard zum Datenaustausch (FHIR) und keine zwingenden Schnittstellen (API) zwischen den Systemen. Dieser ist nach Ansicht Hirslanden notwendig um die Digitalisierung in der Schweiz voranzutreiben (FHIR basierte 116/199