Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/97: Umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier · 199 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (umfassende Revision)

dass die Anforderungen an die strukturierten Daten den verschiedenen Bedürfnissen der unterschiedlichen Nutzer (inklusive Forschenden) gerecht werden und die semantische und technische Interoperabilität sichergestellt ist. Die Vorgaben an die Strukturierung der Daten sollten nationalen und internationalen Standards, wie den in SPHN verwendeten, folgen. Dies erleichtert nicht nur das Zusammenführen von Daten aus dem EPD mit anderen Daten, sondern fördert auch das «Once-only»-Prinzip in der Datenerfassung seitens der Gesundheitsfachpersonen und -institutionen. Eine Integration der entsprechenden Terminologien in die klinischen Primärsysteme ist eine notwendige Voraussetzung.

Ungelöst ist gemäss SAMW die Frage der Finanzierung der notwendigen Investitionen und Fachkräfte zur Strukturierung und Beschreibung der Daten für das EPD, respektive für die Sekundärnutzung allgemein. Hier besteht dringender Handlungsbedarf (Verweis: Parlamentarisch Anfrage 23.1047 «Ungenügende Finanzierung der Spitäler durch den Bund für die Entwicklung der Digitalisierung im Versorgungs-, Qualitäts- und Forschungsbereich»).

Absatz 1 Buchstabe d:

Der SATW stellt sich hier die Frage, inwiefern Daten in der Datenbank und in den jeweiligen Stammregistern dann doppelt gespeichert würden. Gemäss dem SATW sollte dies verhindert werden. Ihre Empfehlung lautet deshalb, dass die verschiedenen Stammgemeinschaften zu einer einzigen EPD-Betreiberinstitution zusammengeschlossen werden.

SBK und EVS begrüssen, dass der Bund im Ausbau des EPD zu einer interoperablen Datenplattform die Verantwortung übernimmt.

Wenn dem Bund schon mehr Kompetenzen eingeräumt werden, damit die Funktionalität des EPD endlich brauchbar wird, so müssen gemäss senesuisse und ASPS auch die beiden wichtigen Faktoren der «Auffindbarkeit von Daten» und der «Zugriffsmöglichkeit unter den (Stamm-)Gemeinschaften» bei dieser Revision aufgegriffen und klar geregelt werden. Der Bund muss daher auch die Ablagestruktur im EPD und die Sicherstellung der Interoperabilität zwischen den verschiedenen (Stamm-)Gemeinschaften verbindlich regeln.

Absatz 3:

Die strukturierten Daten (Impfungen und laufende medizinische Behandlung) werden gemäss SMSR in eine zentrale Datenbank ausgefüllt, die von der Stammgemeinschaft getrennt sein wird, da im erläuternden Bericht zu Recht festgestellt wird, dass das Vorhandensein dieser Daten, die Aktualisierungen in Echtzeit erfordern, die Betriebs- und Ladegeschwindigkeiten der Daten der Stammgemeinschaften erheblich verlangsamen würde. Es wird sich also um eine separate Datenbank handeln, mit einem für die Gesundheitsfachpersonen potenziell von der Stammgemeinschaft getrennten Identifikationsprozess, was den Dateneingabeprozess erschweren wird.

Der Gesetzentwurf ist in dieser Hinsicht nicht präzise genug, und gemäss SMSR bleiben die folgenden Fragen offen: Werden auch pdf-Dokumente hochgeladen werden müssen? Wird vom Gesundheitsdienstleister erwartet, dass er bei jeder Änderung der Dosierung ein neues pdf hochlädt? Wenn ja, kann man sich vorstellen, dass das Gesamtvolumen der Daten schnell erreicht wird, da das EPD keine Möglichkeit bietet, Dokumente zu löschen? Wenn nein, wenn es für strukturierte Daten möglich ist, warum sollte ein anderes System als das Hochladen von pdf nicht auch für andere Daten als strukturierte Daten in den Stammgemeinschaften nutzbar sein?

Absatz 4:

Der SR-ZH fragt, wie sichergestellt wird, dass die durch die Dateneigentümer vergebenen Zugriffsrechte nicht «überschrieben» werden.

Abs. 1 Bst. d und Abs. 3: Wie im Erläuternden Bericht (Kapitel Finanzielle Auswirkungen) ausgeführt, sorgt der Bund dafür, dass sich das EPD an die zukünftigen Entwicklungen hin zu einem «[nationalen] Datenraum für die gesundheitsbezogene Forschung» anpasst und diesem anschliesst. Für den SWR ist dies ein essentieller Schritt. Es ist unerlässlich, dass die Entwicklung des EPD nicht isoliert, sondern in enger Abstimmung mit dem umfassenderen Ziel