Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/97: Umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier · 199 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (umfassende Revision)
e. die Information nach Artikel 15;
f. die Koordination nach Artikel 16;
g. den Betrieb eines zentralisierten Sicherheitsmanagementsystems (gemeinsames SOC).»
Absatz 2 ist nach Ansicht von NE zu streichen. Die Stammgemeinschaften müssen bereits hohe Kosten tragen.
Absatz 1:
Der Kanton VD fordert, dass der Bund sicherstellen muss, dass die mit den Aufgaben betrauten Personen das Recht auf Schutz personenbezogener Daten einhalten und, insbesondere im Hinblick auf die Sensibilität der Daten, die Datenhoheit auf Schweizer Gebiet respektieren.
Gemäss AD Swiss werden mit Artikel 19 die nationalen Stammgemeinschaften/Gemeinschaften benachteiligt. Weiter kritisieren sie auch die Gebührenerhebung von privaten Drittanbietern gegenüber Dritten ohne Festlegung von Umfang und Höhe.
AD Swiss beantragt:
- die Streichung von Absatz 1 Buchstabe d
- die Streichung von Absatz 2
- die Streichung von Absatz 2bis Buchstabe c
Absatz 1:
Der Kanton VS und CARA fordern, dass der Bund eine einheitliche technische Plattform bereitstellt, auf die die Portale der Stammgemeinschaften zugreifen können.
Im erläuternden Bericht auf S. 45-46 wird erklärt, dass diese Delegation vor allem für technische Aufgaben vorgesehen ist. Nach Ansicht des Kantons VS und CARA sind Information (Bst.
e) und Koordination (Bst. f) primäre Aufgaben für die Entwicklung des EPD und nicht technischer Natur. Umso mehr ist für all diese Komponenten eine Zertifizierung gegenüber Datenschutz und Sicherheit erforderlich. Ausserdem ist eine zentrale Sicherheitsverwaltung und - überwachung (gemeinsames SOC) für alle Komponenten erforderlich, die für den Betrieb des EPD notwendig sind, d. h.:
- die EPD-Plattform
- die Anbieter von Identitäten
- die ZAS
- usw.
Aus Sicht des Kantons VS und CARA sind daher folgende Buchstaben zu formulieren:
«a. den Betrieb der einheitlichen technischen Plattform;
g. den Betrieb eines zentralisierten Sicherheitsmanagementsystems (gemeinsames SOC).» Absatz 2:
Gemäss dem Kanton VS und CARA müssen die Stammgemeinschaften bereits jetzt hohe Kosten tragen, und dies umso mehr bei einem Opt-out. Daher ist Absatz 2 zu streichen.
Absatz 2bis:
Aus Sicht des Kantons VS und CARA ist Absatz 2bis für das Gesetz zu detailliert sind und sollten auf Verordnungsstufe festgehalten werden.
Absatz 1:
Die KSG fordert, dass der Bund eine einheitliche technische Infrastruktur bereitstellt, auf die die Portale der Stammgemeinschaften zugreifen können. Im erläuternden Bericht auf S. 45-46 wird erklärt, dass diese Delegation hauptsächlich für technische Aufgaben vorgesehen ist. Ihrer Ansicht nach sind die Information (Bst. e) und die Koordination (Bst. f) zentrale Aufgaben