Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/97: Umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier · 199 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 155Fedlex · Ergebnisbericht

Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (umfassende Revision)

den Datenschutz und die Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz auf den Seiten 7076 und 7083 darauf hingewiesen, dass bei der Bearbeitung von Daten zu Zwecken der Forschung, Planung und Statistik die Voraussetzungen der Anonymisierung bereits dann erfüllt sind, wenn die Weitergabe in pseudonymisierter Form erfolgt und der Schlüssel bei der weitergebenden Person verbleibt (faktische Anonymisierung). Eine Klarstellung, ob im vorliegenden Art. 19g die faktische Anonymisierung ebenfalls ausreicht, wäre zu begrüssen.

Absatz 2:

Gemäss iph, ASSGP und scin ist es essenziell, dass EPD-Inhaber bei der Erstbenutzung ihres Dossiers aktiv nach ihrer Zustimmung gefragt werden. Dieser Prozess kann analog des Generalkonsents in Spitälern gehandhabt werden. Die Frage muss aktiv gestellt werden und die EPD-Inhaber transparent über den Nutzen aufgeklärt werden. Die Frage muss gestellt werden, damit der Datensatz für die Forschung überhaupt in entsprechender Menge zur Verfügung gestellt werden kann Ein dynamischer Konsent ist zu vermeiden

Absatz 2:

Gemäss it-rm wird damit unter Umständen Artikel 16 ff. HFG ausgehebelt.

Gemäss Kunz sind die Artikel 19f und 19g zu streichen. Stattdessen soll folgende Formulierung aufgenommen werden: «Der Bund sorgt dafür dass die eine zentrale Datenbank mit Umgebungsdaten aufgebaut wird. Diese Daten sind für jedermann zugänglich.» Erstens können nur die Patientinnen und Patienten entscheiden, ob er seine anonymisierten Daten bekanntgeben will. Erstens müssen diese im Falle einer Freigabe für alle öffentlich verfügbar sein. Zweitens müsse eine entsprechende Datenbank nebst Daten zur Lebensweise auch Daten zur Umwelt der Patientinnen und Patienten enthalten, damit nebst Symptombekämpfung auch Ursachensuche betrieben werden könne.

Absatz 1:

Der Begriff Bekanntgabe impliziert gemäss Lünenburger, dass die Daten abgegeben werden. Damit werden ihre externe Speicherung und Weiterverarbeitung unbegrenzt möglich. Die wachsenden Möglichkeiten durch Technologie und zusätzliche (externe) Daten machen damit eine Re-Identifizierung möglich, gemäss einiger Experten sogar wahrscheinlich. Damit sollte die abgegebene Datenmenge immer minimiert werden. Das Anbieten einer Abfrageschnittstelle beschränkt (bei entsprechender Programmierung) die Menge der abgegebenen Daten auf das Minimum, idealerweise sogar beschränkt auf die für die Forschung relevanten verrechneten oder aggregierten Ergebnisse. (Stichworte: Federated learning. Scrambling, permutation. Synthetic data). Insbesondere auf Federated learning gestützten Schnittstelle stellt eine zukünftige, datenschutzfreundliche Möglichkeit dar, die einer schlichten Abgabe vorzuziehen ist. Der Gesetzestext darf diese Möglichkeit nicht blockieren.

Lünenburger schlägt vor, in Absatz 1 «Der Bund gibt die Daten in anonymisierter Form bekannt» durch «Der Bund stellt Daten in anonymisierter Form zur Verfügung» zu ersetzen.

Falls «die Daten» in Art. 19g Abs.1 sich auf die gem. Art. 19f Abs. 1 durch Gesuch beantragten Daten beziehen soll, müssen gemäss Lünenburger Art. 19f und 19g zusammengefasst werden. Im vorgeschlagenen Entwurf ist «die Daten» als alle in der Datenbank enthaltenen Daten zu verstehen

Absatz 1:

Keine Anonymisierung kann zu 100 % garantieren, dass die Patientin bzw. der Patient nicht re-identifiziert wird. Es scheint aus Sicht PicAps angebracht, die Erwartungen an diese Anonymisierung zu begrenzen. PicAps beantragt, Absatz 1 wie folgt zu ergänzen: «Die vom Bund bekanntgegebenen Daten müssen so anonymisiert werden, dass eine natürliche Person unter Anwendung aller vernünftigerweise einsetzbarer Mittel nicht mehr re-identifiziert werden kann.»

Absatz 4:

Es gibt gemäss PicAps kein Verfahren, mit dem die Anonymität von Daten gewährleistet werden kann. Daten können in einem Kontext anonym sein und in einem anderen nicht. In den