Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/97: Umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier · 199 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (umfassende Revision)

Eröffnung eines auch nur begrenzten Zugangs könnte in der Öffentlichkeit Verwirrung stiften und den grundlegenden Zielen des EPD schaden (FRC). Das Risiko eines Vertrauensverlustes der Bevölkerung ist gross (SKS). Im EPDG muss erwähnt werden, dass der Zugriff von Versicherungsmedizinern auf das EPD, im Rahmen von vertrauensärztlichen/versicherungstechnischen Abklärungen, ausgeschlossen ist (FMC).

3.2.4 Technische Ausgestaltung

3.2.4.1 Identifikation(smittel)

Gemäss GDK und der meisten Kantone sollen die Identifikationsmittel (IDM) möglichst bald oder nach einer Übergangsfrist durch die E-ID nach BGEID abgelöst werden. Laut GDK und vieler Kantone muss die E-ID zum Zeitpunkt der Umsetzung des Opt-outs etabliert sein. Der Bund soll diese der gesamten Bevölkerung kostenlos zur Verfügung stellen und die Prozesse sind einfach auszugestalten. Gemäss dem Kanton VD minimiert die Einführung der E-ID das Risiko von offenen, aber nicht verwendeten EPD. Gemäss den Kantonen BE, JU und NW wird damit auch die Weiterentwicklung der Plattformen erleichtert. Der Kanton GE will ebenfalls, dass der Bund ein in die Plattform integriertes IDM, das einen einfachen Registrierungsprozess beinhaltet, anbietet und dass gleichzeitig weiterhin die bereits existierende GenèveID für den Zugang zum EPD genutzt werden kann. Der Kanton BE weist darauf hin, dass beim Wechsel keine Dossiers gelöscht werden dürfen.

Die GRÜNEN sind einverstanden, dass unterschiedliche Identifikationsmittel für den Zugang zum EPD verwendet werden können, beantragen allerdings, dass die staatliche E-ID zwingend als eines der Identifikationsmittel angeboten werden muss. Die SVP beantragt, die E-ID vorläufig aus der Vorlage zu streichen.

SAB und SGB sprechen sich für die Einführung einer nationalen E-ID als einziges Identifikationsmittel für das EPD aus. Der SGV schlägt vor, dass die E-ID des Bundes künftig für den Zugang zum EPD verwendet werden kann. Er ist darüber hinaus der Ansicht, dass die Stammgemeinschaften (oder andere Akteure) nicht die Möglichkeit erhalten sollten, Identifikationsmittel anzubieten (so auch ELCA).

CARA und MDS sprechen sich ebenfalls für die Verwendung einer einzigen nationalen E-ID aus und fordern darüber hinaus dazu auf, das Verfahren zu vereinfachen. Auch viele andere Vernehmlassungsteilnehmende fordern die Einführung der E-ID des Bundes (u.a. EKK, Geliko, H+, privatim, SKS, SSR, SATW). Die staatliche E-ID soll kostenlos sein (u.a. Geliko, privatim, SSR) und die privaten IDM ablösen (u.a. Geliko, SSR, SATW). Sie muss mit mehreren IDs der Spitäler verlinkt werden können, so dass ein nahtloses Single-Sign-On möglich ist (H+).

Andere Vernehmlassungsteilnehmende (u.a. eSANITA, SteHAG, unimedsuisse) wünschen, dass sich die Gesundheitsfachpersonen/Leistungserbringer mit einer einzigen institutionsbezogenen elektronischen Identität identifizieren können. Damit können in Gesundheitseinrichtungen auch Hilfspersonen oder speziell dafür eingesetzte Personen Daten erfassen. H+ spricht sich für ein kollektives Onboarding für akkreditierte GFPs einer Institution aus.

Die Post und Sanela geben zu bedenken, dass derzeit nicht vorgesehen ist, die E-ID automatisch an die Bevölkerung zu vergeben und die SwissID nicht kostenlos zur Verfügung steht, was den Automatismus beim EPD beeinträchtigt. Zudem muss die angedachte Regelung rund um AGOV zugunsten der Nutzerinnen und Nutzern des EPD überprüft werden.

Einzelne Teilnehmer sprechen sich gegen die Möglichkeit aus, Stammgemeinschaften die Herausgabe von IDM zu ermöglichen (u.a. dCH, EKK). Anderer Ansicht nach ist diese Möglichkeit zulässig, solange dafür eine sichere Form der Zertifizierung vorgesehen wird (SKS). Die Swiss-Sign geht davon aus, dass die Nutzung von nicht zertifizierten Identifikationsmitteln in Betracht gezogen wird und lehnt eine Aufweichung der Sicherheit klar ab. Es ist aus ihrer Sicht jedoch wünschenswert, wenn die Zertifizierungsgrundlage an aktuelle Standards angepasst wird und sich an einem und nicht an mehreren orientieren würde, sowie nicht um «proprietäre» Elemente ergänzt würde, die keine zusätzliche Sicherheit bringen. HIN führt an, dass wenn der Bund oder Stammgemeinschaften als Identity Provider (IdP) auftreten, diese dieselben Zertifizierungsbedingungen erfüllen müssen wie die bisherigen IdP. 16/199