Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/97: Umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier · 199 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (umfassende Revision)

durch die Patientinnen und Patientenfestgelegt werden. Sie sollen im Sinne der Transparenz und Aktualität jährlich darauf aufmerksam gemacht werden (SKS). Die KOKES begrüsst, dass der Zugriff auf die Daten durch Gesundheitsfachpersonen erst dann möglich ist, wenn die betroffene Person ihrerseits aktiv vom Patientendossier Kenntnis genommen hat, indem sie ihr persönliches Identifikationsmittel mit dem Patientendossier verknüpft und so die Möglichkeit erhält, die Zugriffsrechte der Gesundheitsfachpersonen zu steuern. Gleichzeitig muss gemäss der FMC das EPD ermöglichen, dass behandlungsrelevante Informationen den Gesundheitsfachpersonen bei einer Behandlung durch die Patientinnen und Patienten auf einfachem Wege zur Verfügung gestellt werden können, wenn die Gesundheitsfachpersonen bisher nicht für den Zugriff freigeschaltet sind. Gemäss NEK müssen die Patientinnen und Patienten auch eine oder mehrere Vertrauenspersonen individuell festlegen können. Gemäss unimedsuisse müssen Berechtigungen zwingend auch für Gesundheitseinrichtungen als Ganzes erteilt werden können.

3.2.4.4 Notfallzugriff

Gemäss GDK ist ein Zugriff auf wesentliche Gesundheitsinformationen auch dann zu ermöglichen, wenn keine Zugriffsrechte vergeben worden sind. Nach Ansicht der Kantone SO und UR ist es zumutbar, wenn ein Notfallzugriff wie beim Opt-out explizit vom Nutzer ausgeschlossen werden muss. Auch andere Vernehmlassungsteilnehmende fordern, dass Gesundheitsfachpersonen im Notfall auf die EPD-Daten einer Patientin bzw. eines Patienten zugreifen können sollen, es sei denn, die Patientin bzw. der Patient hat der Nutzung des EPD im Notfall explizit widersprochen (GSASA, SGMI, SWR). Andere wiederum sprechen sich für einen Notfallzugriff aus, welcher nur dann möglich ist, wenn die betroffene Person sich zuvor mit ihrem eigenen IDM verbunden hat (EKK, SDV).

3.2.4.5 Tiefenintegration und Interoperabilität

Gemäss dem Kanton NE ist es schwierig, von den Gesundheitsfachpersonen die Erfassung von Dokumenten zu verlangen, solange die Primärsysteme nicht angeschlossen sind. Auch der KantonTI kritisiert die Verpflichtung zur Doppelspurigkeit von Gesundheitsfachpersonen, die mit ihren Primärsystemen nicht automatisiert an das EPD angebunden sind. GLP zufolge sind funktionale Standards für Daten- und Schnittstellen vom Bund gemeinsam mit den Leistungserbringern zu definieren.

Gemäss economiesuisse muss der Bundesrat die gesetzliche Grundlage schaffen, damit Leistungserbringern ein Angebot für eine tiefe Integration des EPD in ihre Primärsysteme zur Verfügung steht. Dies soll mittels die Primärsystemanbieter verpflichtende Schnittstellen für die Anbindung an das EPD geschehen (so u.a. auch Spitex). Tiefenintegration der Primärsoftware und Interoperabilität zwischen den (Stamm-)Gemeinschaften sind zentrale Voraussetzungen für die erfolgreiche Verbreitung des EPD.

Für eine Tiefenintegration (der Primärsysteme) in das EPD bzw. ein automatisierte Datenübermittlung (und der damit verbundenen Verhinderung einer Mehrfacherfassung von behandlungsrelevanten Daten) sind auch viele weitere Vernehmlassungsteilnehmende (u.a. Ad Swiss, ADTG, AL, Curafutura, FMCH, FMH, FRC, Hirslanden, IG eHealth, IPAG eHealth, MDS, medswiss.net, santésuisse, SGMI, Spitex, VFP, VSAO). Die FMH führt an, dass die Zusatzbelastung, welche durch eine zusätzliche manuelle Erfassung verursacht wird, angesichts des Fachkräftemangels die Versorgungssicherheit in der Schweiz zusätzlich gefährden könnte.

Andere (AD Swiss, FMH, IPAG eHealth15, SGR, SHV) sind der Ansicht, dass die Probleme der technischen und semantischen Interoperabilität gelöst werden müssen, bevor ein System, welches die gesamte Bevölkerung und alle Gesundheitsfachpersonen betrifft, schweizweit eingeführt wird. So müssen neben Impfdaten und eMedikation weitere Daten aus der medizinischen Routine über Schnittstellen nutzbar gemacht werden (iph). AD Swiss erwähnt, dass die bestehenden Austausch- und Übermittlungsverfahren – wie z. B. IHE, SOAP – komplex und technisch veraltet seien und macht konkrete Vorschläge, welche Standards anzustreben sind.

15 ChiroSuisse unterstützt soweit nicht anders angegeben die Positionen von IPAG eHealth.