Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/97: Umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier · 199 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (umfassende Revision)
Die KKLJV macht auf verschiedene Problemstellungen im Zusammenhang mit der Ausgabe eines IDM und der Umsetzung der Zwei-Faktor-Identifizierung im Rahmen des Justizvollzug hin und schlägt dazu Lösungen vor: So soll erstens eine Stellvertretung (mit eigenem Identifikationsmittel aber ohne Patientenidentifikationsnummer) ernannt werden können, welche im Namen der Patientin oder des Patienten auf das EPD zugreifen und auch die Vertraulichkeitsstufen und Zugriffsrechte zuweisen kann und zweitens muss das Personal in Sache EPDG geschult werden, damit ein korrekter Zugang zu gesicherten Computern unter Aufsicht des Anstaltspersonals ermöglicht werden kann. Die KKLJV weist auf verbleibende Problemstellungen hin.
3.2.4.2 Datenablage/-struktur
Die GDK und die sich der Stellungnahme der GDK anschliessenden Kantone14 erachten die teilweise Abkehr vom Prinzip einer dezentralen Datenhaltung und mit anderen Worten die zentrale Datenbank zur Speicherung von strukturierten Gesundheitsdaten als sinnvoll. Gemäss den Kantonen GL, ZG und weiteren Kantonen muss die Datenablage strukturiert sein.
Der Kanton TG bemängelt, dass kein umfassender Zugang der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer zu allen Daten möglich ist bzw. die Vollständigkeit des EPD nicht gewährleistet werden kann. Einige Vernehmlassungsteilnehmende (u.a. TG, senesuisse) kritisieren nebst einer ungenügenden Strukturierung von Daten die fehlende Interoperabilität.
SP und die Mitte sprechen sich für die Einführung einer zentralen Datenbank für strukturierte Daten aus. Die GRÜNEN fordern in diesem Zusammenhang (und im Rahmen anderer Datenablagen) die Einhaltung des Prinzips «Privacy by Design» und sind gegen eine Delegation dieser Aufgabe an private Anbieter. Die FDP besteht darauf, dass das Once-Only-Prinzip konsequent zur Anwendung kommt. Die GLP sieht Vorbehalt bezüglich einer zentralen Datenbank und fordert den Bund auf, die dezentralen Datenspeicher für strukturierte Daten zu prüfen. Die SVP plädiert für eine dezentrale Lösung.
Gemäss den GRÜNEN müssen die Datenserver für die Speicherung der Daten in der Schweiz oder zumindest in Europa liegen und es ist unter anderem zu definieren, welche Daten auf einer solchen zentralen Datenbank abgelegt werden dürfen.
Gemäss SVP ist es unerlässlich zu analysieren, welche Daten unbedingt abgelegt werden müssen. In diesem Sinn äussern sich auch economiesuisse, CARA einige Verbände der Leistungserbringer (u.a. FMH, medswiss.net, pharmasuisse, SHV, SSO, UNION) und andere Organisationen (u.a. ADTG, IG eHealth, IPAG eHealth). Demnach ist ein Minimal Data Set für zwingend im EPD zu erfassende Daten entweder durch oder in Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern festzulegen. Die FRC fordert im EPD einen Abschnitt vom Typ «standardisierte Patientenzusammenfassung», in dem jede Patientin und jeder Patient die für seine Behandlung wichtigen Informationen aufführen kann und allen Fachkräften nach dem Prinzip «need to know» zur Verfügung gestellt werden sollte.
Gemäss Groupe Mutuel soll die Erweiterung der EPD-Daten auf das medizinisch Notwendige beschränkt werden. Gemäss KLS ist zu prüfen, ob auch Daten zu psychosozialen Aspekten im EPD eingetragen werden können, weil diese für die Behandlung von Krebsbetroffenen oft von entscheidender Bedeutung sind.
Einige Vernehmlassungsteilnehmende aus den weiteren interessierten Kreisen sprechen sich (z. B. aus Gründen des DSDS) gegen die Einführung einer zentralen Datenbank aus (u.a. Abilis; Centre Patronal, CLPh, Hygiaso). Privatim äussert sich zurückhaltend zur Einführung einer zentralen Datenbank. Gemäss der Stadt Genf wirft die Entscheidung für eine zentrale Datenbank zentrale Fragen auf, die durch die Vorlage nicht beantwortet werden.
Die meisten weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden sprechen sich aber für ein zentrale Datenbank mit strukturierten Daten aus (nebst vielen Curafutura, die überwiegende Mehrheit der Mitglieder von H+, Post, pharmasuisse, Sanela, santésuisse, SKS, SSR, unimedsuisse). Eine
14 a.a.O. RN zu Ziff. 3.2.2.1.1.