Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/97: Umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier · 199 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (umfassende Revision)
Abs. 1bis:
Die SGR beantragt die Berücksichtigung folgender Punkte:
Implementierung des DICOM-Standard als ausschliessliches Datenformat für die Speicherung von medizinischen Bilddaten: Gemäss SGR leitet sich aus dieser Bestimmung eine Pflicht aller Radiologieinstitutionen zur Speicherung ihrer medizinischen Bilddaten (= behandlungsrelevante Daten) ab. Eine Umwandlung in andere Formate (JPEG, PNG, TIFF etc.) führt in jedem Fall zu einem Verlust an Information. Umgewandelte Bilder sind nicht mehr befundfähig.
Implementierung eines definierten Austauschformats für die Anforderung radiologischer Untersuchungen und Interventionen: Da eine radiologische Bildgebung in aller Regel nur auf Basis einer rechtfertigenden Anforderung durchgeführt werden darf, gehört die Information zur rechtfertigenden Indikation (medizinische Fragestellung) ebenso zu den behandlungsrelevanten Daten. Die SGR hat in der gemeinsamen Arbeitsgruppe Radiologie (SGR, HL7, IHE) tatkräftig an der Entwicklung von Radiology Order (CH RAD-Order) mitgearbeitet. Die Weiterentwicklung / Fertigstellung wurde 2023 durch das BAG mit bürokratischen Hürden verhindert.
Implementierung eines definierten Austauschformats für die Befundübermittlung: Der radiologische Befund fasst den Befund sowie die Beurteilung der medizinischen Bilddaten zusammen und ist aus diesem Grund ebenso behandlungsrelevant wie die Bilddaten selbst. Dabei ist heute auch eine klare Tendenz in Richtung strukturierter Befundung zu erkennen, also der Bereitstellung strukturierter Daten (wie z. B. Messwerte). Die Erstellung und Übermittlung von Befunden muss nach Ansicht der SGR strukturiert erfolgen. Neueste Entwicklungen von Structured Reporting erfolgen auf der Basis von HL7 FHIR.
Implementierung eines Röntgenpass, welcher die kumulative Strahlendosis der Patientinnen und Patienten institutionsübergreifend dokumentiert: Bereits heute versucht das BAG mit grossem Aufwand die Strahlenexposition der Schweizer Bevölkerung zu monitoren, was aufgrund fehlender einheitlicher Standards nur mit einem Workaround über die Abrechnungsdaten der Spitäler gelingt. Die SGR unterstützt seit längerem eine strukturierte Erhebung und Dokumentation der Strahlendosen mit modernen Softwareapplikationen. Im August 2023 wurde von FHIR dafür der Draft «Radiation Dose Summary for Diagnostic Procedures on FHIR» (https://build.fhir.org/ig/HL7/fhir-radiation-dose-summary-ig/index.html) publiziert.
Absatz 1:
Gemäss SHV soll die Verpflichtung, behandlungsrelevante Daten im EPD zu erfassen, erst bestehen, wenn ein Minimaldataset definiert ist, Primärsysteme der Leistungserbringer tiefenintegriert werden können und für ein Minimum strukturierte Daten festgelegt sind. Der Nutzen muss zuerst erstellt sein.
zusätzlicher Absatz 2:
Ziel ist es laut SHV, dass interprofessionell die Continuity of Care gewährleistet ist. Die Leistungserbringer kennen die relevanten Daten aus dem klinischen Alltag. Daher soll folgender Wortlaut aufgenommen werden: «Patientinnen und Patienten legen patientenrelevante Daten festlegen. Die Leistungserbringer legen fest, welche behandlungsrelevanten Daten im elektronischen Patientendossier in strukturierter Form erfasst werden müssen oder können.»
zusätzlicher Absatz 3:
Ein neues Entscheidungsorgan setzt den vom SHV vorgeschlagenen Absatz 2 um und definiert die für Patientinnen und Patienten relevanten Daten. Es besteht aus den Betroffenen, nämlich Patientinnen und Patienten sowie Leistungserbringern. Daher soll ein neuer Absatz 3 wie folgt formuliert werden: «Zur Festlegung von strukturierten Formaten setzt der Bundesrat eine Kommission ein bestehend aus Patientinnen und Patienten sowie Leistungserbringern.»
Absatz 1bis:
Die vorgeschlagene Formulierung «wenn möglich, in strukturierter Weise» lässt gemäss SKS zu viel Interpretationsspielraum offen. Es muss ausdrücklich geregelt werden, dass die Daten