Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/97: Umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier · 81 Seiten
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Stammgemeinschaften, den Plattformprovidern, den Herausgebern von Identifikationsmitteln, Vertreterinnen und Vertreter der Interessenverbände der Gesundheitsfachpersonen/Leistungserbringer, den Branchenorganisationen der Krankenversicherungen, Vertreterinnen und Vertreter der Forschung, Vertreterinnen und Vertreter der Patientenorganisationen sowie weiteren Interessengemeinschaften und Verbänden;
– diverse Austauschsitzungen mit einzelnen Stakeholdern auf deren Wunsch.
In den Austauschsitzungen wurden den Stakeholdern jeweils die aktuellen Erkenntnisse soweit vorgestellt, ohne den Ergebnissen der später folgenden Vernehmlassung vorzugreifen. Dennoch sollten die Austauschsitzungen die Möglichkeit bieten, gewisse Umsetzungsvorschläge zur Weiterentwicklung des EPD auf ihre Praktikabilität hin zu diskutieren und auch bei konkreten Fragen eine Horizonterweiterung zu erreichen. Bei diesen Veranstaltungen wurde jeweils auch eHealth Suisse einbezogen.
Durch die konsolidierten Ergebnisse und Erkenntnisse aus den verschiedenen Austauschsitzungen, den zahlreichen Treffen mit den Akteuren sowie durch die politischen Vorstösse wurden zusätzliche Eckwerte zu den bereits durch den Bundesrat beschlossenen Eckwerte erarbeitet, welche unter Ziffer 4.1.2 beschrieben sind.
3 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht
3.1 Plattformen der EU
Die Entwicklung und Umsetzung von Lösungen für ein digitales Gesundheitssystem sind grundsätzlich eine nationale Angelegenheit, aber die Europäische Union (EU) bietet den Mitgliedstaaten Unterstützung durch die Bereitstellung von Finanzmitteln und Plattformen, auf denen EU-Länder an eHealth-Themen zusammenarbeiten können. Aktuell sind seitens der EU mit Bezug zum EPD insbesondere drei Plattformen zentral:
– Das Netzwerk für elektronische Gesundheitsdienste18 (eHealth Network) verbindet die für eHealth zuständigen nationalen Behörden der EU-Staaten. Im Rahmen dieses freiwilligen Netzwerks können die EU-Länder in puncto Interoperabilität und Standardisierung gestalterisch tätig werden. Bisher hat es sich unter anderem mit den Themen standardisierte Zusammenfassung der wichtigsten klinischen Patientendaten (Patient Summary), elektronische Verordnung (ePrescription) sowie nationale Kontaktpunkte (National Contact Point; technische Infrastruktur für den grenzüberschreitenden Datenaustausch) beschäftigt.
– Die eHealth Digital Service Infrastructure ist eine Infrastruktur, die ermöglicht, personenbezogene Gesundheitsdaten sicher, effizient und interoperabel zwischen EU-Ländern auszutauschen. Diese Infrastruktur gewährleistet somit
18 European Commission (n.d.): eHealth Network. Kann abgerufen werden unter: www.health.ec.europa.eu > Home > eHealth: Digital health and care > EU cooperation > eHealth network (Stand: 23.02.2023).