Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/97: Umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier · 81 Seiten
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Der Zugriff erfolgt in Dänemark mittels der nationalen elektronischen Identität «MitID», welche auch als Login für Online-Services verwendet werden kann. In Estland erfolgt er mittels einer staatlich ausgestellten elektronischen Identität, welche mit einem eineindeutigen persönlichen Identifikator verbunden ist.
Nach einer automatischen Erstellung erfolgt der Zugang in Frankreich mittels der persönlichen Krankenversicherungskarte «Carte vitale», welche auch dazu dient, sich gegenüber der Krankenversicherung zu identifizieren. In Israel erfolgt der Zugriff mittels einer eigenen Patientinnen- und Patienten-ID.
Für den Zugriff auf die ELGA müssen die Österreicherinnen und Österreicher über eine sogenannte Handysignatur oder Bürgerkarte verfügen. Die Handysignatur dient dazu, dass Bürgerinnen und Bürger mittels Smartphones schnell und kostenlos ihre Identität im Internet nachweisen können. Sie funktioniert auch als Login für Online-Services sowie zur rechtsgültigen Unterschrift im Internet. Die Bürgerkarte erfüllt die gleichen Funktionen wie die Handysignatur, funktioniert jedoch mittels einer Chipkarte und einem Kartenlesegerät.
3.6 Forschung
Das Patientendaten-Schutz-Gesetz legt in Deutschland fest, dass die Versicherten in die Erstellung einer ePA und in die potenzielle Freigabe ihrer Daten für die Forschung einwilligen müssen. Somit stehen die Gesundheitsdaten in der ePA nach erfolgter Einwilligung der Forschung zur Verfügung. Gesundheitsdaten aus der elektronischen Gesundheitsakte gelangen aktuell nur per Einzelfallentscheidung und einfacher Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer in die Forschung. So können die Nutzerinnen und Nutzer direkt in den ambulanten oder stationären Gesundheitseinrichtungen der sekundären Nutzung ihrer Gesundheitsdaten für ein spezifisches Forschungsprojekt zustimmen.
Zukünftig ist in Dänemark geplant, die anfallenden Gesundheitsdaten in der Gesundheitsakte zu Forschungszwecken zu verwenden. Unter der Riege der Danish Health Data Authority, einer staatlichen Einrichtung, die dem Gesundheitsministerium unterstellt ist, sollen relevante Informationen von Leistungserbringer in der Einrichtung zusammenlaufen und anonymisiert an Gesundheitseinrichtungen, Forschende, Gesundheitsbehörden und die Öffentlichkeit weitergegeben werden.21
Die Forschung erhält in Estland Zugriff auf anonymisierte Gesundheitsdaten. In Österreich hingegen stehen die Gesundheitsdaten der ELGA der Forschung nicht zur Verfügung.
21 Mirza, Miriam (2022): Ehealthcom, Dänemark: das E-Health-Musterland. Kann abgerufen werden unter: www.e-health-com.de > Thema der Woche > 07.03.2022 (Stand: 23.02.2023).