Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/97: Umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier · 81 Seiten
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Weiter wurde am 4. Februar 2022 – ebenfalls von der SGK-N – die Motion 22.3015 «Elektronisches Patientendossier: Praxistauglich gestalten und finanziell sichern» eingereicht. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion. Sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat sind diesem Antrag gefolgt. Die Motion wurde im September 2022 überwiesen. Darin wird der Bundesrat beauftragt, die gegenseitigen Aufgaben und die Verantwortung mit den Kantonen zu regeln, dies vor allem im Hinblick auf die langfristige Sicherstellung der Finanzierung der Einführung wie auch die kostendeckende Finanzierung des Unterhalts und Betriebs sowie der Weiterentwicklung des EPD und seiner Infrastruktur. Mit dem vorliegenden Vorentwurf (s. Art. 14a, Art. 19a–19c, Art. 19d) wurde dieser Auftrag ausgeführt und erledigt.
Mit der Überweisung der Botschaft wird die Abschreibung dieser beiden Motionen beantragt, da sowohl die gesetzliche Grundlage zur Verpflichtung aller Gesundheitsfachpersonen geschaffen wurde, als auch die Aufgaben und Verantwortung zwischen Bund und Kantonen geregelt sowie die Finanzierung langfristig sichergestellt ist.
2 Vorverfahren und Vernehmlassungsverfahren
Um Lösungsansätze zur Weiterentwicklung des EPD und somit zur Begegnung der erkannten Herausforderungen definieren zu können, wurde ein mehrgleisiges Vorgehen gewählt: Zum einen wurde der Einbezug von Stakeholdern und Expertinnen und Experten und ihrer Einschätzungen zum EPD verstärkt, zum anderen wurde eine externe Überprüfung der verfassungsmässigen Kompetenzen und damit des Handlungsspielraums des Bundes mit Blick auf die Finanzierung und Weiterentwicklung des EPD in Auftrag gegeben (s. Ziff. 1.2.1). Im Oktober 2021 wurde ein runder Tisch mit allen relevanten Stakeholdern (Gemeinschaften, Stammgemeinschaften, Kantone, Versicherungen, technische Provider wie Post und Swisscom sowie ausgesuchten Interessenverbänden wie beispielsweise dem Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte) durchgeführt. Ziel war, den Handlungsbedarf für die Weiterentwicklung des EPD zu besprechen und Massnahmen zu identifizieren. Im Vorfeld des runden Tisches wurden Experteninterviews mit rund 20 Fachpersonen geführt, teilweise auch ausserhalb des EPD-Umfelds, um eine Horizonterweiterung in Fachfragen zu erreichen.
Nach dem bundesrätlichen Auftrag an das EDI vom 27. April 2022, zwei Vernehmlassungsvorlagen auszuarbeiten, fand der Einbezug der Stakeholder ab Sommer 2022 wie folgt statt:
– periodische Austauschsitzungen mit den eHealth-Verantwortlichen aller Kantone;
– periodische Austauschsitzungen mit den Stammgemeinschaften (vertreten im Gremium als Konferenz der Stammgemeinschaften);
– periodische Austauschsitzungen mit den Plattformprovidern und den Herausgebern von Identifikationsmitteln;
– periodische Austauschsitzungen mit der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren, dem Präsidenten der Konferenz der