Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/97: Umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier · 81 Seiten
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die Sozialversicherung bilden eine GmbH, welche als «ELGA-Systempartner» gemeinsam die Errichtung der zentralen Infrastruktur von ELGA finanzieren und sich zur inhaltlichen und technischen Weiterentwicklung der ELGA bekennen. Darüber hinaus finanzieren diese Einrichtungen jene Massnahmen, die sie in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich für die Errichtung der ELGA umsetzen und sie tragen den Betriebsaufwand. Die zielgerichtete und sparsame Verwendung der öffentlichen Mittel wird durch die Gesellschaftsorgane der ELGA GmbH und die österreichische Bundesgesundheitskommission überwacht.
3.3 Opt-Out für Einwohnerinnen und Einwohner
Die Erfahrungen im Ausland zeigen, dass die Verbreitung der mit dem EPD vergleichbaren Dienstleistungen wesentlich davon abhängen, ob die Eröffnung freiwillig oder obligatorisch erfolgt.
So hat beispielsweise das Opt-Out-Modell in Österreich dazu geführt, dass die Bürgerinnen und Bürger flächendeckend über eine Gesundheitsakte verfügen. Bei einer Einwohnerzahl von rund 9 Mio. haben nur rund 283'000 Personen (~3%) vom Recht auf das Opt-Out Gebrauch gemacht.
Sowohl Dänemark und Frankreich als auch Israel haben die Opt-Out-Lösung (genereller Widerspruch zur Eröffnung) eingeführt. Estland hat sogar auf das Recht des Widerspruchs verzichtet. Deutschland prüft gegenwärtig den Systemwechsel von Opt-In (ausdrückliches Zustimmungsverfahren) zu Opt-Out für die Bürgerinnen und Bürger. Gemäss Gesundheitsminister Karl Lauterbach sollten als Zielwert bis 2025 rund 80 Prozent der gesetzlich Versicherten E-Akten haben.
3.4 Rolle der Krankenversicherungen
In den untersuchten Modellen hat sich gezeigt, dass international keine direkte Verbindung von den Krankenversicherungen zu den mit dem EPD vergleichbaren Dienstleistungen besteht. In Deutschland und Israel können die Patientinnen und Patienten ihre Daten aktuell per App ihrer Krankenkasse oder über die Website ihrer Krankenkasse verwalten. In Deutschland sind alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten eine eigene kostenfreie App zur Verfügung zu stellen. Die Krankenkassen selbst haben jedoch keinen Zugriff.
3.5 Elektronische Identifikationsmittel
Auf die ePA können die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland seit dem 1. Januar 2021 über eine App ihrer jeweiligen Krankenkassen zugreifen und dort verschiedene Dokumente hochladen. Voraussetzung ist eine vorherige Registrierung zur Nutzung der ePA bei der jeweiligen Krankenkasse mittels der elektronischen Gesundheitskarte und einer persönlichen Identifikationsnummer.