Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/97: Umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier · 81 Seiten

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der Daten für die Forschenden. Die einzelnen Aufgaben, die dem Bund neu anfallen, und für welche zusätzliche personelle Ressourcen erforderlich sind, sind der Ziffer 6.1.1 zu entnehmen.

6.1.3 Andere Auswirkungen

Auswirkungen in organisatorischer Hinsicht

Für die erfolgreiche Weiterentwicklung des EPD ist eine klare Zuordnung der Verantwortungen unabdingbar. Die Verantwortung zur Ausgestaltung des EPD und dessen Funktionsumfangs sowie die Betriebs- und Sicherheitsverantwortung sind laut der RFA zentrale Faktoren, welche letztlich die Kosten, die Verbreitung, das Vertrauen und damit auch die Nutzung des EPD und dessen Nutzen massgeblich beeinflussen.

Aufgrund der Unklarheiten zur konkreten Umsetzung der bundesweiten E-ID vs. Identifikationsmittel der IdP sowie Gemeinschaften und Stammgemeinschaften, der zentralen Datenbank dynamischer Daten sowie der Identifizierung und Zulassung von digitalen Gesundheitsanwendungen, konstatiert die RFA 2023, dass in Bezug auf Aufgaben, Kompetenzen und (Kosten-)Verantwortung zum Zeitpunkt der Durchführung der RFA 2023 zu wenig klare Regulierungsvorgaben gemacht wurden. Diese noch offenen Punkte, was den Vollzug der Entscheidungs- und Steuerungsprozesse betrifft, müssen gemäss der RFA 2023 angegangen werden, damit sie sich langfristig nicht negativ auf die Verbreitung und Nutzung des EPD auswirken.

Auswirkungen auf den Bedarf des Bundes an Informations- und Kommunikationstechnologien und die damit verbundenen Aufwendungen

Die Umsetzung und letztendlich die Nutzung einer bundesweiten E-ID für die Eröffnung und die Nutzung des EPD bedingt technische Anpassungen für die Anbindung an die EPD-Plattformen. Gemäss der RFA 2023 ist ferner zu beachten, dass die bestehenden IdP ohne klare Vorgaben nicht zwingend aus dem Markt ausscheiden und daher weiterhin parallel zur bundesweiten E-ID existieren werden. Neu sollen zudem auch die Gemeinschaften und Stammgemeinschaften eigene Identifikationslösungen in Konkurrenz zu den IdP anbieten können.

Diese parallel laufenden Angebote an Identifikationsmitteln führen der RFA 2023 zufolge unmittelbar zu Unklarheiten in den Zuständigkeiten, den Prozessen und den Kosten. Langfristig geht die RFA 2023 allerdings davon aus, dass sich die bundesweite elektronische Identität (E-ID) als alleiniges Identifikationsmittel durchsetzen wird.

Ebenfalls offen ist gemäss RFA 2023 die Ausgestaltung der zentralen Datenbank. Je nach Anordnung müsste der Bund neu eine Betriebsverantwortung für zentral gespeicherte, besonders schützenswerte, strukturierte Patientendaten übernehmen. Der Bund würde damit laut RFA 2023 ein sicherheitsrelevanter Akteur des EPD-Systems, analog zu einer Gemeinschaft und Stammgemeinschaft, was die Governance nicht ver-