Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/97: Umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier · 81 Seiten

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anderen Massnahmen, betrachtet. Entsprechend sind auch Aussagen über die isolierte Wirkung einer Massnahme auf die Akteursgruppen möglich. Untersucht wurden dabei «Verbreitung des EPD», «Nutzung des EPD», «gesicherte Finanzierung» und «klare Governance» als erwünschte Wirkungen.

Gesundheitsfachpersonen: Die Gesundheitsfachpersonen sind namentlich durch zwei der sechs untersuchten Eckwerte stark betroffen. Durch die Aufhebung der Freiwilligkeit entstehen den ambulanten Leistungserbringern Kosten für den Anschluss an eine Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft und die Bewirtschaftung der EPD. Für beide Sachverhalte ist derzeit weder eine staatliche Unterstützung noch eine Tarifabgeltung vorgesehen. Die Höhe der betreffenden Kosten ist stark davon abhängig, wie gut die Leistungserbringer bzw. ihre Daten und ihre Klinik- oder Patienteninformationssysteme für diese Anbindung vorbereitet sind.

Laut der RFA 2023 ist noch nicht absehbar, ob die Übergangsfrist von zwei Jahren ausreicht, um die nicht digital arbeitenden Gesundheitsfachpersonen, die ihre Praxen noch analog führen, davon abzuhalten, frühzeitig aus dem Markt auszuscheiden, wenn sie ihre Praxis nicht mehr digitalisieren wollen.

Dagegen zeigt die RFA 2023 auf, dass die Gesundheitsfachpersonen von der zentralen Datenbank für dynamische Daten profitieren werden. So vereinfacht ein einfacherer und automatisierbarer Zugang zu relevanten medizinischen Patientendaten die Kommunikation zwischen den Akteurinnen und Akteuren und erhöht dadurch die Behandlungsqualität.

Patientinnen und Patienten: Nach der RFA 2023 profitieren die Patientinnen und Patienten insbesondere bei den Eckwerten «Verwendung der bundesweiten E-ID für die Eröffnung des und den Zugang zum EPD» sowie «Aufhebung der Freiwilligkeit bei ambulanten Leistungserbringern». Mit der bundesweiten E-ID werden vor allem die Hürden zur Eröffnung eines EPD wesentlich gesenkt. Bei der Aufhebung der Freiwilligkeit ist der Nutzen aus dem EPD für sie grösser, da alle Gesundheitsfachpersonen verpflichtet sind, behandlungsrelevante Daten im EPD abzulegen.

Weiter hält die RFA 2023 fest, dass die geplante Finanzierung zumindest ein Teil der Patientinnen und Patienten negativ treffen könnte. Dies aus dem Grund, weil gemäss RFA 2023 durch die vorgesehene Rolle der Kantone und die noch offenen Fragen bei der Abgrenzung von Kosten des Betriebs und der Weiterentwicklung den Patientinnen und Patienten je nach Wohnkanton finanzierungsbedingte Unterschiede bezüglich Qualität und Nutzerfreundlichkeit des EPD drohen könnten (z. B. Deutschschweiz gegenüber der Romandie).

Beim Eckwert zum Opt-Out-Modell verweist die RFA 2023 auf die substanzielle Zahl inaktiver EPD mit der zu rechnen ist, die keinen Widerspruch eingelegt haben, das EPD aber trotzdem nicht nutzen. Schätzungen der befragten Akteurinnen und Akteure zufolge ist mit im Durchschnitt 40 bis 45 Prozent inaktiver, Betriebskosten verursachenden Dossiers zu rechnen. Allerdings können die inaktiven EPD auch als Vorteil gesehen werden, da deren Daten bei einer zukünftigen Nutzung durch die Patientin oder den Patienten bereits vorliegen. Zentral ist gemäss RFA 2023, dass der Widerspruch einfach eingelegt werden kann und die Vor- und Nachteile des EPD der Bevölkerung gut und transparent kommuniziert werden.