Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/97: Umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier · 81 Seiten
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Kosten-Nutzen-Verhältnis
Die Massnahme zur bundesweiten E-ID hat eine direkte Wirkung auf den Bund und die IdP. Aufgrund der Konkurrenz verlieren die IdP gemäss Einschätzung der RFA 2023 voraussichtlich deutlich an Marktanteilen bei der Identifikation zur Eröffnung eines EPD. Der Bund muss die E-ID für die Verwendung mit dem EPD nutzbar machen, was zu Kosten führt. Insgesamt wird dies der RFA 2023 zufolge langfristig jedoch zu Kostensenkungen führen. Davon profitieren die Patientinnen und Patienten, indem sie in Zukunft das elektronische Äquivalent zum staatlichen Reisepass bzw. zur Identitätskarte auch für das EPD nutzen können. Die Gemeinschaften und Stammgemeinschaften können ebenfalls profitieren, da sich für sie der Prozess der Identifikation stark vereinfacht.
Art und Weise der Kostendeckung
Durch die Regelung der Zuständigkeiten sollten Betrieb und Weiterentwicklung des EPD nachhaltig finanziert werden können. Es bestehen aber zum jetzigen Zeitpunkt der Gesetzesrevision EPDG noch offene Fragen in Bezug auf Abgrenzungen, Höhe der benötigten Mittel und der Umsetzung der Finanzierung. Insbesondere die fehlenden Definitionen, wie die Finanzierung im Detail zu erfolgen hat, wie der Bedarf bestimmt wird, wie die Mittel einzusetzen und zu priorisieren sind, machen es gemäss RFA 2023 schwierig, die konkreten Auswirkungen abzuschätzen. Die im Rahmen der RFA 2023 mit den Akteurinnen und Akteure geführten Gesprächen, zeigen, dass noch Fragen beispielsweise zur konkreten Ausgestaltung der Prozessabläufe, zu den Anforderungsdefinitionen für neue Funktionalitäten oder zur Priorisierung bei neuen Anwendungen bestehen.
6.1.2 Personelle Auswirkungen
Auswirkungen auf den Personalbestand (Schätzungen)
Für die Ausarbeitung der Eckwerte für die gesetzlichen Grundlagen werden ab 2025 voraussichtlich zusätzliche personelle Ressourcen im Umfang von 18 Vollzeitäquivalent (VZÄ) benötigt (dabei sind 9.5 befristete Stellen zu verlängern zuzüglich 8 neue Stellen). Die für den Betrieb der umgesetzten Eckwerte nach Inkrafttreten des Gesetzes benötigten Personalressourcen werden aktuell auf 12 VZÄ geschätzt.
Begründung einer allfälligen Erhöhung des Personalbestandes
Mit dem vorliegenden Vorentwurf werden die Aufgaben- und Kompetenzen zwischen Bund und Kanton in Bezug auf das EPD umfassend neu geregelt. Dies führt dazu, dass der Bund zusätzliche Kompetenzen und somit auch Aufgaben erhält, welche sowohl für die Vorbereitung als auch für die Umsetzung entsprechende personelle Mittel benötigen. Hier insbesondere zu erwähnen ist die neue Kompetenz des Bundes bzgl. der Weiterentwicklung des EPD, aber auch die neuen Aufgaben wie zentrale Datenbank für strukturierte Daten, das Widerspruchsregister oder auch die Nutzbarmachung