Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/97: Umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier · 81 Seiten

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die ersten Stammgemeinschaften zertifiziert und konnten Gesundheitsfachpersonen anbinden. Trotz gesetzlicher Pflicht sind immer noch nicht alle stationären Leistungserbringer einer Stammgemeinschaft angeschlossen. Von den angeschlossenen Institutionen hat zudem nur eine Minderheit das EPD in die eigenen Klinik- oder Patienteninformationssysteme (Primärsysteme) integriert, was für eine einfache Verwendung wichtig wäre41

Der Postulatsbericht Wehrli hat die schleppende EPD-Entwicklung umfassend analysiert. Dabei zeigte sich, dass viele Hindernisse für eine flächendeckende Verwendung des EPD auf die Regulierung des EPD zurückzuführen sind und Gesetzesanpassungen für eine Beschleunigung notwendig machen.

Alternative Handlungsoptionen (Prüfpunkt II)

In der vertieften RFA 2023 wurden drei Alternativen zu den beiden Eckpunkten mit dem stärksten Eingriff (Aufhebung Freiwilligkeit bei den ambulanten Leistungserbringern und Opt-Out-Modell für Patientinnen und Patienten) untersucht. Alle drei Alternativen wurden von den befragen Expertinnen und Experten und der vertieften Analysen als wenig geeignet eingeschätzt. Dies sind:

Aktive Rolle der Krankenversicherer bei der EPD-Nutzung: Als mögliche Alternative zum Opt-Out-Modell wurde untersucht, ob die Krankenversicherer aktiv ins EPD-System eingebunden werden sollten. Diese Alternative wurde von den befragten Akteurinnen und Akteuren als ungeeignet eingeschätzt. Dies insbesondere deshalb, weil ein Vertrauensverlust bei der Bevölkerung befürchtet wird, wenn die Krankenversicherer Zugriff auf das EPD erhalten. Auch wenn der Zugriff ohne Leserechte für die medizinischen Daten ausgestaltet würde.

Tarifliche Anreize zur Nutzung des EPD für Gesundheitsfachpersonen: Weiter wurde ein Bonus-Malus-System als Alternative zur Aufhebung der Freiwilligkeit bei ambulanten Leistungserbringern untersucht, in dem Gesundheitsfachpersonen tariflich belohnt oder bestraft würden, je nachdem wie sie das EPD nutzen. Damit sollte das Kosten-Nutzen-Verhältnis des EPD für die Gesundheitsfachpersonen aufgewertet werden. Die Massnahme wurde gegenüber dem Opt-Out-Modell zu wenig wirksam eingeschätzt sowie als zu kompliziert in der Umsetzung.

EPD-Kopplung an individuelle Prämienverbilligungen: Weiter wurde geprüft, ob Personen, die eine individuelle Prämienverbilligung erhalten, verpflichtet werden sollten, ein EPD zu führen. Gedanke dabei war, möglichst kostenverursachende Personen dazu zu veranlassen, ein EPD zu nutzen. Diese Alternative wurde als ungeeignet eingeschätzt, da sie zu einer Ausgrenzung bereits vulnerablen Personen führt.

Auswirkungen auf die einzelnen gesellschaftlichen Gruppen (Prüfpunkt III)

In den Wirkungsmodellen der RFA 2023 wurden die sechs Eckwerte – für welche die RFA 2023 konkret durchgeführt wurde – jeweils einzeln, ohne Berücksichtigung der

41 gfs.bern (2022): Swiss eHealth Barometer 2022 - Bericht zur Befragung der Gesundheitsfachpersonen und Akteure des Gesundheitswesens. gfs.bern: Bern.