Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/97: Umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier · 81 Seiten
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Die Möglichkeit Finanzhilfen für die Implementierung von Weiterentwicklungen auszurichten, ist zentral, da die Implementierung einer Weiterentwicklung ein zwingender Bestandteil der Weiterentwicklung an sich ist. Eine Weiterentwicklung gilt dann als abgeschlossen, wenn die entsprechende Softwarekomponente in Betrieb genommen wird. Ab diesem Zeitpunkt sind dann gemäss der vorgesehenen Aufgabenteilung die Kantone für die Finanzierung zuständig.
Die Umsetzung der weiteren Eckwerte wird nebst einem erhöhten Bedarf an Personalressourcen auch zu einem erhöhten Bedarf an Sachmittel für den Bund führen. So ist beim Aufbau der zentralen Datenbank mit einmaligen Kosten von 1.8 Mio. CHF zu rechnen (Initialisierung, Erstellung Konzept, Entwicklung zentrale Datenbank, Testing, Implementierung). Die jährlichen Betriebskosten (Betrieb, Wartung, Support) dürften sich auf 0.2 Mio. CHF belaufen. Die Schätzung stützt sich auf Erfahrungswerte anderer IT-Projekte im vergleichbaren Umfeld. Mit den weiteren Eckwerten wird der Bund sowohl bei der Entwicklung wie auch teilweise bei der Umsetzung im EPD neue Aufgaben übernehmen, wobei erst nach Abschluss der Vernehmlassung eine genauere Einschätzung der eigentlichen Arbeiten möglich sein wird, da zum heutigen Zeitpunkt die konkreten Vorhaben noch nicht abschliessend bekannt sind.
Mögliche indirekte Folgekosten
Damit das EPD ab 2030 ein Eckpfeiler im Gesundheitswesen wird, ist in der Regulierungsfolgenabschätzung zur umfassenden Revision des Bundesgesetzes über das EPDG (RFA 2023)40, die für die umfassende Revision des EPDG erstellt wurde, eine Verbesserung der Governance zur Steuerung der Entwicklung und Umsetzung des EPD-System erforderlich. Die RFA 2023 weist darauf hin, dass die derzeit bekannten Vorgaben noch sehr offen formuliert sind und die Ausgestaltung, wie Entscheidungs- und Steuerungsprozesse vollzogen werden, noch nicht in allen Einzelheiten klar scheint. Die Mehrheit der im Rahmen der RFA 2023 befragen Akteurinnen und Akteure geht jedoch davon aus, dass die zusätzlichen Kosten nicht übermässig hoch ausfallen werden, insbesondere, wenn die Umsetzung der Massnahmen gut geplant und in einer kontrollierten und geführten Projektkoordination mit guter Governance vorangetrieben werden können.
Möglicher indirekter Nutzen
Der Austausch medizinischer Daten via EPD ist die Voraussetzung für Interprofessionalität und Netzwerke zur koordinierten Versorgung. Die geplanten Weiterentwicklungsmassnahmen sollen den Umfang der Funktionalitäten des EPD ab 2028 erweitern, was sich wiederum günstig auf die Nutzung der EPD auswirken dürfte. Mehr genutzte EPD können einen Beitrag zur Qualitätssteigerung und zur Kostendämpfung leisten.
40 Telser, Harry / Sager, Till / Zenhäusern, Patrick / Stromer, Urs (2023): Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) zur umfassenden Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG). Olten: Polynomics AG.