Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/97: Umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier · 81 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 7Fedlex · Erläuternder Bericht

«%ASFF_YYYY_ID»

Die Einführung des EPD gestaltet sich weiterhin unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen als ein komplexes Zusammenspiel von rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen. Daraus resultiert ein erhöhter Koordinations- und Abstimmungsbedarf zwischen den zahlreichen involvierten Akteuren. Dies sind, nebst den dezentralen Gemeinschaften und Stammgemeinschaften, die Entwickler der technischen Plattformen, die Zertifizierungsstellen, die Akkreditierungsstelle und die Anbieter von elektronischen Identifikationsmitteln. Bund und Kantone haben bereits im Jahr 2008 die Kompetenz- und Koordinationsstelle eHealth Suisse geschaffen, um diesen Abstimmungsbedarf gewährleisten zu können.

Die Anforderungen an die Akteure zur Klärung von Prozessen und Herbeiführen von Entscheiden führten zu Verzögerungen. Auch wurde das Zertifizierungsverfahren der Gemeinschaften und Stammgemeinschaften zeitlich und fachlich unterschätzt. Aus diesen Gründen konnte das EPD nicht wie geplant per April 2020 eingeführt werden. Mittlerweile sind acht Gemeinschaften und Stammgemeinschaften zertifiziert (eHealth Aargau (emedo), eSANITA (ehemals eHealth Südost), CARA, Communauté de référence Dossier électronique du patient Neuchâtel (Mon Dossier Santé), Associazione e-Health Ticino (eHTI), XAD-Stammgemeinschaft (xsana), Abilis und AD Swiss), welche mit ihrem Einzugsgebiet die ganze Schweiz abdecken (Stand Dezember 2022).

Schon früh hat sich im Einführungsprozess gezeigt, dass zusätzliche Massnahmen sowie Weiterentwicklungen notwendig sein werden, um den Nutzen des EPD für alle Beteiligten zu erhöhen sowie eine nachhaltige Finanzierung sicherzustellen. In seiner aktuellen Form kann das EPD das Potenzial der Digitalisierung nicht vollständig ausschöpfen.

Der Bundesrat hat am 11. August 2021 den Bericht in Erfüllung des Postulats Wehrli vom 14. Dezember 20184 (18.4328 «Elektronisches Patientendossier. Was gibt es noch zu tun bis zu seiner flächendeckenden Einführung? Massnahmen zur Weiterentwicklung des EPD») (im Folgenden: Postulatsbericht Wehrli) genehmigt. Allerdings konnten zentrale Herausforderungen, die für den langfristigen Erfolg des EPD entscheidend sind, mit den im Bericht beschriebenen Massnahmen nicht in ausreichendem Masse adressiert werden. Hierzu gehören prioritär eine klare Aufgaben- und Kompetenzregelung zwischen Bund und Kantonen, die Einführung eines Opt-Out-Modells für Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz sowie die Ausweitung des Obligatoriums auf alle ambulant tätigen Gesundheitsfachpersonen.

Der Bundesrat hat das Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) entsprechend beauftragt, das EPD einer grundlegenden Überprüfung zu unterziehen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) gab im August 2021 eine externe Überprüfung der verfassungsmässigen Kompetenzen und damit des Handlungsspielraums des Bundes mit

4 Elektronisches Patientendossier. Was gibt es noch zu tun bis zu seiner flächendeckenden Verwendung? Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 18.4328 Wehrli vom 14. Dezember 2018, erhältlich unter: https://www.bag.admin.ch > Strategie & Politik > Nationale Gesundheitsstrategien > eHealth Umsetzung und Vollzug EPDG > Verbreitung und Nutzung des EPD.