Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/97: Umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier · 81 Seiten

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Die jährlichen Kosten der Gemeinschaften und Stammgemeinschaften für den Betrieb und die Weiterentwicklung des EPD belaufen sich insgesamt schätzungsweise auf rund 65 Millionen Schweizer Franken46.

7.6.2 Materielle und finanzielle Steuerung der Finanzhilfe

Wie erwähnt, sollen die Kosten für die Implementierung der vom Bund realisierten Weiterentwicklungen mittels Ausrichtung von Finanzhilfen in der Höhe von jährlich 1 Million Franken an Gemeinschaften und Stammgemeinschaften abgegolten werden.

Eine materielle Steuerung der Finanzhilfen mittels Programmvereinbarungen oder öffentlich-rechtlichen Subventionsverträgen macht vor diesem Hintergrund keinen Sinn. Das einzige Leistungsziel ist bereits auf der Ebene des Vorentwurfes festgelegt (Art. 19a).

Da die Höhe der Finanzhilfen den Kosten für die Implementierung der vom Bund realisierten Weiterentwicklungen entspricht besteht ferner keine Gefahr einer Reservenbildung.

7.6.3 Effizientes und transparentes Verfahren der Beitragsgewährung

Die vorgesehene Finanzhilfe soll kostengünstig umgesetzt werden (Art. 7 Bst. a SuG). Die Umsetzung soll mit minimalem administrativem Aufwand und damit effizient erfolgen. Dabei ist vorgesehen, dass für jede geplante Weiterentwicklung seitens Bund eine Kostenschätzung vorgenommen oder in Auftrag gegeben wird, die mit den Gemeinschaften und Stammgemeinschaften konsolidiert wird. Der Bund legt daraufhin eine Pauschale fest, die für alle Gemeinschaften und Stammgemeinschaften gleich ist und sämtliche Kosten in diesem Zusammenhang abdeckt (s. Ziff. 7.6.1). Damit steht ein einfaches, transparentes, überprüfbares und verfahrensökonomisches Kriterium für die Verteilung der von der Bundesversammlung gesprochenen Gelder verwendet wird. Weitere Kriterien wie regionale oder sprachliche Kriterien oder Kriterien, bei welchen aufgrund eines gegebenen Ermessensspielraums eine materielle Begründung seitens des Finanzhilfegeber erforderlich ist, entfallen. Die Finanzhilfen werden schliesslich als Pauschalbetrag mittels Verfügung des BAG gewährt.

46 Laut einer Schätzung des Bundes belaufen sich die Kosten für den Betrieb und die Weiterentwicklung der EPD-Plattformen (inkl. Kosten für die Identifikationsmittel) auf rund

40 Mio. CHF. Dazu kommt ein geschätzter Personal- und Betriebsaufwand der Stammgemeinschaften (inkl. Kosten für Wiederholungsaudit bzw. Re-Zertifizierungen sowie Kosten für plattformunabhängige Weiterentwicklung) in der Höhe von rund 25 Mio. CHF.