Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/100: Teilrevision des AHVG: Anpassung der Hinterlassenenrenten · 70 Seiten
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der Bundesrat, den Anspruch auf eine Witwen- und Witwerrente auf die Betreuungs- und Erziehungszeit des Kindes auszurichten.
Die wichtigsten Massnahmen sind einerseits die Gewährung einer Rente für den hinterlassenen Elternteil, unabhängig vom Zivilstand oder Alter, bis das Kind das 25. Altersjahr vollendet hat, oder darüber hinaus, wenn es sich um die Betreuung eines volljährigen Kindes mit Behinderungen handelt, sowie andererseits die Einführung einer Übergangsrente während zwei Jahren für kinderlose Witwen und Witwer. Zusätzlich zu diesen Massnahmen sieht die Vorlage bei den EL eine Regelung zugunsten von älteren Hinterbliebenen vor, die keinen Rentenanspruch der AHV haben und nach einer Verwitwung in die Bedürftigkeit abrutschen.
Zu den grössten Herausforderungen dieser Vorlage gehört es, die Anspruchsvoraussetzungen für Hinterlassenenrenten unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Veränderungen so neu auszugestalten, dass sie für die AHV finanziell tragbar bleiben. Lebenslange Renten werden zugunsten gezielter Leistungen abgeschafft. Zudem sind angemessene Übergangsbestimmungen vorgesehen, wie die Besitzstandsgarantie für laufende Witwen- und Witwerrenten von Personen, die bei Inkrafttreten der Reform 55 Jahre oder älter sind, oder die Aufhebung der Rente für Personen, welche die neuen Anspruchsvoraussetzungen nach einer Frist von zwei Jahren nicht mehr erfüllen. Ältere Rentenbezügerinnen und -bezüger, die bei Inkrafttreten der Reform 50 Jahre und älter sind und EL beziehen, haben ebenfalls weiterhin Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente.
1.7 Vorarbeiten
Studie Wanner und Fall 2012
In Erfüllung des Postulats der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) 08.3235 «Witwen- und Witwerrenten» wurde eine umfassende Studie zur wirtschaftlichen Lage der Witwen und Witwer durchgeführt (Philippe Wanner und Sarah Fall, «La situation économique des veuves et de veufs», Universität Genf, Laboratoire de démographie et d'études familiales). Gestützt auf Steuerdaten aus neun Kantonen (abgeglichen mit den Daten aus dem Rentenregister der AHV) untersuchte die Studie23 die wirtschaftliche Situation von Personen vor und nach der Verwitwung. Sie kam zum Schluss, dass der Einkommensverlust aufgrund einer Verwitwung gut abgesichert ist. Scheidungen oder Trennungen haben vergleichsweise gravierendere finanzielle Folgen.
Bezügerinnen und Bezüger von Hinterlassenenrenten sind im Allgemeinen finanziell gut gestellt, wie die Analyse des Gesamteinkommens ergab. Ihr Einkommen liegt über dem Medianeinkommen von nicht verwitweten Personen in einer vergleichbaren Si-
23 Wanner, Fall (2012): La situation économique des veuves et des veufs, Forschungsbericht des BSV Nr. 5/12; 2012.