Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/100: Teilrevision des AHVG: Anpassung der Hinterlassenenrenten · 70 Seiten

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Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) hat diese drei Initiativen an ihrer Sitzung vom 18. April 2023 vorberaten. Sie stimmte den Initiativen 21.216 Gredig und 22.426 SGK-N zu und forderte die SGK-N auf, vor weiteren Arbeiten die konkreten Reformvorschläge des Bundesrates abzuwarten. Die Initiative 21.511 Kamerzin lehnte sie hingegen ab.

Vorlage zur AHV-Reform: Die Reform AHV 21, deren erste Etappe am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, trägt dazu bei, das finanzielle Gleichgewicht der AHV bis etwa 2033 zu wahren. Die am 30. April 2021 eingereichte Motion 21.3462 der SGK-N «Auftrag für die nächste AHV-Reform» beauftragt den Bundesrat, dem Parlament bis Ende 2026 eine Vorlage zur Stabilisierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 zu unterbreiten. Bei den anstehenden Arbeiten wird zu berücksichtigen sein, dass die Reform der Hinterlassenenrenten enorme finanzielle Auswirkungen mit sich bringt.

2 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht

Ein Rechtsvergleich von Leistungen im Bereich der sozialen Sicherheit ist immer heikel, weil die Systeme der sozialen Sicherheit komplexe Gebilde sind, die in einem spezifischen nationalen Kontext verankert sind. Eine erschöpfende Betrachtung der wirtschaftlichen Situation von Hinterbliebenen ist deshalb schwierig. Abgesehen vom rein rechtlichen Rahmen sind auch die sozialen Realitäten von Land zu Land sehr unterschiedlich, insbesondere, wenn es um die Rollenverteilung bei Ehepaaren geht. Die Tatsache, dass sich erwerbstätige Mütter oft in einer Teilzeitanstellung befinden, ist eine Besonderheit der Schweiz, die für Frauen im Falle einer Verwitwung einen besonderen Risikofaktor darstellt.

Die Studie Gabriel/Wanner 202225 (vgl. Ziff. 1.7 oben) enthält eine vergleichende Analyse verschiedener Hinterlassenenleistungen, die als Teil der staatlichen Grundrentensysteme ausgerichtet werden (d. h. Leistungen, die am ehesten der 1. Säule entsprechen). Auch wenn die Ergebnisse der Analyse vor dem Hintergrund der genannten Einschränkungen zu betrachten sind, liefern sie dennoch interessante Hinweise zur Art und Weise, wie die untersuchten Länder das finanzielle Risiko einer Verwitwung absichern. Im Rahmen dieses Forschungsprojekts wurden die in den Referenzländern Deutschland, Frankreich, Niederlande, Österreich, Schweden und Vereinigtes Königreich eingeführten rechtlichen Lösungen eingehend untersucht. Im folgenden Abschnitt werden ausgewählte Aspekte der Analyse anhand der für 2023 verfügbaren Daten kurz zusammengefasst.26

Die untersuchten Staaten haben heute de facto alle Ungleichheiten zwischen Witwern und Witwen beseitigt.

In Bezug auf den Kreis der Anspruchsberechtigten haben die Niederlande und Schweden die Eigenheit, dass auch Konkubinatspaare im Falle einer Verwitwung durch eine

25 Gabriel et al. (2022); Kapitel 4

26 Die Daten stützen sich (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs) auf das Informationssystems MISSOC (Mutual Information System on Social Protection), Stand 1. Januar 2023 (https://www.missoc.org/).