Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/100: Teilrevision des AHVG: Anpassung der Hinterlassenenrenten · 70 Seiten

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Ehegattenrente abgesichert sind. Voraussetzung für den Rentenanspruch ist dabei das Vorhandensein eines unterhaltsberechtigten Kindes oder das ununterbrochene Zusammenleben mit der verstorbenen Person während mindestens fünf Jahren (nur Schweden). In allen untersuchten Staaten werden grundsätzlich auch an Geschiedene Leistungen ausgerichtet. Der Rentenbezug ist in gewissen Fällen auch ohne unterhaltsberechtigte Kinder möglich (ausgenommen insbesondere die Niederlande), wobei der Anspruch in der Regel im Gegensatz zu den Bezügerinnen und Bezügern mit Familie oft zeitlich befristet ist (vgl. unten). In Frankreich schliesslich besteht der Anspruch auf eine Hinterlassenenrente nur, wenn die hinterbliebene Person mindestens 55 Jahre alt ist (pension de réversion). Jüngere Hinterbliebene, die sich nachweislich in einer prekären finanziellen Situation befinden, können eine Witwenstandshilfe beantragen (allocation de veuvage).

Die Laufzeit der Leistungen ist in einigen Ländern (Österreich, Deutschland, Schweden) zeitlich begrenzt (30 Monate in Österreich, 24 Monate für die «kleine» Rente in Deutschland, 12 Monate in Schweden). Manchmal ist auch die Höhe der Leistung begrenzt (z. B. Deutschland). Das Alter der hinterbliebenen Person und das Vorhandensein eines unterhaltsberechtigten Kindes sind dabei die wichtigsten Voraussetzungen. In Deutschland wird nur eine «kleine» Rente gewährt, wenn die hinterbliebene Person das 47. Altersjahr noch nicht vollendet hat und kein Kind unter 18 Jahren erzieht. Diese letzte Altersgrenze gilt nicht, wenn das Kind behindert und hilfsbedürftig ist. In Österreich ist der Rentenanspruch einer hinterbliebenen Person ohne Kind, die jünger als 35 Jahre ist, in der Regel auf 30 Monate befristet, während die Rente für andere Hinterbliebene zeitlich nicht begrenzt ist. Im schwedischen System wiederum beträgt die Regellaufzeit für Hinterbliebenenrenten, die an Personen unter 66 Jahren ausbezahlt werden, lediglich 12 Monate. Bei Personen, die Kinder im Alter von über 12, aber unter 18 Jahren betreuen, kann die Regellaufzeit um 12 Monate verlängert werden. Die Rente kann hingegen so lange bezogen werden, bis das jüngste Kind 12 Jahre alt wird. Die genannten Länder gehen davon aus, dass die hinterbliebenen Personen nach Ablauf der Anspruchsberechtigung in der Lage sein müssen, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Eine weitere Besonderheit bei der Höhe der Leistungen ist, dass Frankreich die Rente von Personen, die mindestens drei Kinder grossgezogen haben, um 10 Prozent erhöht. Unterhält eine Witwe oder ein Witwer mindestens ein minderjähriges Kind, wird zudem eine Zulage gewährt.

In Deutschland und Österreich erlischt wie in vielen Vergleichsländern der Rentenanspruch im Falle einer Wiederheirat. Die hinterbliebene Person erhält jedoch eine Starthilfe für die neue Ehe in der Höhe des 24-fachen der Hinterbliebenenrente (Deutschland) beziehungsweise eine einmalige Auszahlung in der Höhe von 35 Monatsbeträgen der Rente (Österreich).

Schliesslich weist die Studie darauf hin, dass die Hinterlassenenrente in den untersuchten nationalen Grundsystemen reduziert oder gestrichen wird, sobald das Einkommen der hinterbliebenen Person eine gewisse Schwelle überschreitet.