Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/100: Teilrevision des AHVG: Anpassung der Hinterlassenenrenten · 70 Seiten
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Leistungen der beruflichen Vorsorge, gleicht in erster Linie die Unfallversicherung die fehlenden AHV-Leistungen aus.
3.1.6 Koordination mit der Unfall- und der Militärversicherung
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung sieht beim Tod einer versicherten Person in Folge eines Unfalls Hinterlassenenleistungen vor. Der überlebende Ehegatte hat Anspruch auf eine Rente, wenn er bei der Verwitwung eigene rentenberechtigte Kinder hat oder mit andern durch den Tod des Ehegatten rentenberechtigt gewordenen Kindern in gemeinsamem Haushalt lebt oder wenn er mindestens zu zwei Dritteln invalid ist oder es binnen zwei Jahren seit dem Tode des Ehegatten wird. Die Witwe hat zudem Anspruch auf eine Rente, wenn sie bei der Verwitwung Kinder hat, die nicht mehr rentenberechtigt sind, oder wenn sie das 45. Altersjahr zurückgelegt hat (Art. 29 Abs. 3 Bundesgesetz über die Unfallversicherung, UVG36). Witwer haben keinen solchen Anspruch, was eine Ungleichbehandlung darstellt.
Auch wenn das Urteil des EGMR vom 11. Oktober 2022 in der Sache Beeler gegen die Schweiz die AHV-Gesetzgebung betrifft, müssen konsequenterweise auch geschlechterspezifische Ungleichbehandlungen in der Gesetzgebung über die Unfallversicherung behoben werden. Die einfachste und pragmatischste Lösung für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen wäre es, den Witwern dieselben Ansprüche wie den Witwen zu gewähren. Die Gewährung dieser Leistung an Männer verursacht nur geringe Kosten und steht im Einklang mit der Gesetzgebung über die Unfallversicherung. Historisch löste die Unfallversicherung die Haftpflicht des Arbeitgebers ab. Auch wenn sie im Bundesgesetz vom 6. Oktober 2000 über den Allgemeinen Teil der Sozialversicherung (ATSG)37 geregelt ist, weist sie einige Besonderheiten auf, die namentlich auf ihren Bezug zur Arbeitswelt zurückzuführen sind.
Die Behebung der vom EGMR festgestellten Ungleichbehandlung durch die Ausdehnung der Anspruchsberechtigung auf Witwer ohne unterhaltsberechtigte Kinder ist im UVG möglich, da die Unfallversicherung finanziell gut dasteht. Die Änderung des UVG hat zur Folge, dass rund 500 zusätzliche Witwerrenten gezahlt werden müssen. Die Prämien werden von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmenden getragen, wobei Schätzungen zufolge Mehrkosten von fünf bis acht Millionen Franken pro Jahr entstehen und die Prämien dazu geringfügig um voraussichtlich weniger als 0,15 Prozent erhöht werden müssten. Das Bruttoprämienvolumen betrug 2020 6,4 Milliarden Franken. Es ist allerdings wahrscheinlich, dass die Kosten dieser Änderung allein durch den aktuellen und künftig erwarteten Rückgang bei den Hinterlassenenrenten aufgefangen werden.
Die Reform der AHV wirkt sich hingegen aufgrund der Bestimmungen betreffend die Überentschädigung auf die Unfallversicherung aus. Haben nämlich die Hinterlasse-
36 SR 832.20
37 SR 830.1