Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/101: Teilrevision des Bundesgesetzes zur Beseitigung der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz; BehiG) · 41 Seiten

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Gewaltbekämpfung,8 sind für Menschen mit Behinderungen weiterhin nur einge- schränkt zugänglich, insbesondere weil vermeidbare faktische Hürden nicht beseitigt werden.

1.1.4 Anerkennung der Gebärdensprache

Der Bundesrat hat am 24. September 2021 die Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der schweizerischen Gebärdensprachen in einem Bericht dargelegt. Er hat dabei verschiedene Varianten einer rechtlichen Anerkennung vertieft prüfen lassen: die Anerkennung der Gebärdensprachen im Rahmen von Abkommen des Europarats, im Rahmen der Sprachenfreiheit sowie eine Anerkennung als Landessprachen, als (Teil-)Amtssprachen des Bundes sowie als Fördersprachen.9

Die in der Folge vom Parlament angenommene Motion 22.3373 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) verlangt vom Bundesrat, ein Bundesgesetz über die Anerkennung der Gebärdensprachen und die Gleichstellung gehörloser und hörbehinderter Menschen zu schaffen, um die drei Schweizer Gebärdensprachen rechtlich anzuerkennen.

Die Teilrevision BehiG eröffnet die Möglichkeit, das Anliegen der Motion 22.3373 in diesem Rahmen aufzunehmen und zugleich eine auf die angestrebten allgemeinen Verbesserungen des Schutzes vor Diskriminierung abgestimmte Förderung der Gleichstellung gehörloser Personen vorzusehen.

1.1.5 Ziele der Vorlage

Das BehiG setzt aktuell beim Zugang zu Bauten und Anlagen, der Inanspruchnahme von Dienstleistungen und der Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrs an. Für den Bund als Arbeitgeber gilt zudem die Verpflichtung, die Chancengleichheit für Mitarbei- tende mit einer Behinderung sicherzustellen. Die vorgeschlagene Teilrevision des Be- hiG setzt an diesem Geltungsbereich an und soll Verbesserungen in den Bereichen Arbeit, und Dienstleistungen bringen. Im Rahmen dieser Teilrevision wird zudem dem Auftrag des Parlaments Rechnung getragen, die Anerkennung der Gebärdensprache sowie der Förderung der Gebärdensprache und -kultur und der Förderung der Gleich- stellung von hörbehinderten und gehörlosen Menschen gesetzlich zu verankern.

Die Vorlage zielt somit darauf ab, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen in zwei für den Alltag von Menschen mit Behinderungen zentralen Bereichen abzu- bauen. Damit werden zugleich die Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes und gleichgestelltes Leben insgesamt verbessert.

Die vorgeschlagene Teilrevision des BehiG ist eine Massnahme zur Umsetzung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Sie tritt neben weitere Massnahmen des Bundes und der Kantone, mit denen die Rechte von Menschen mit Behinderungen in anderen Rechts- und Lebensbereichen umgesetzt und gefördert werden.

1.2 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung

Ziel des Behindertengleichstellungsgesetzes ist die Förderung der Teilhabe von Men- schen mit Behinderungen am Leben der Gesellschaft. Aktuell sieht es dazu vor allem Massnahmen zur Förderung der Zugänglichkeit der Infrastruktur vor. In Bezug auf die

8 Dazu vgl. den Bericht des Bundesrats vom 16. Juni 2023 in Erfüllung des Postulats Roth 20.3886, Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen in der Schweiz.

9 Der Bundesrat, Bericht vom 24. September 2021 in Erfüllung der Postulate Rytz 19.3668, 19.3670 Lohr, 19.3672 Romano und 19.3684 Reynard, s. 42-51.