Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/102: 2. Etappe zur Umsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»: Bundesgesetz über Arbeitsbedingungen in der Pflege und Änderung des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe · 96 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 79Fedlex · Ergebnisbericht

Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur 2. Etappe Umsetzung Pflegeinitiative

Oncosuisse, OW, pharmaSuisse, PKH, RSS, SAMW, SBK, senesuisse, SGI, SH, SHV, SHV AG-SO, SHV NE-JU, SHV Ostschweiz, SHV-SZ, SHV-TI, SHV-VD, SHV-ZH, SNL, SO, Spital Bülach, Spital Limmattal, Spital Zollikerberg, Spitex MR, Spitex Regio Frick, SRB AG, SZ,

SZB, TG, TI, Travail.Suisse, Unia, vaka, VD, VZK und ZH.

Der Bundesrat wird aufgefordert, Möglichkeiten für eine Legiferierung zu prüfen, die eine deutlich verkürzte Passerelle für dipl. Pflegefachpersonen HF zulässt. Zudem wird von verschiedenen Akteuren, unter anderem von der GDK und mehreren Kantonen, verlangt, dass dabei die ergänzenden Kompetenzen weiterer Abschlüsse der Höheren Berufsbildung (namentlich NDS Anästhesie-, Intensiv- oder Notfallpflege sowie Höhere Fachprüfungen) identifiziert und angerechnet werden. Dabei soll sowohl eine pauschale Anrechnung aufgrund des Abschlusses sowie eine individuelle Anerkennung von Lernleistungen möglich sein. Die verkürzten Passerellen sowohl für HF in Pflege als auch für HFP und NDS HF seien gemeinsam von Swissuniversities und der Berufsbildung (SBFI und OdASanté) und unter Einbezug der Fachhochschulen Gesundheit auszuarbeiten. Sie sollten sich auf wissenschaftliche Kompetenzen konzentrieren.

ARTISET ZH, ASM, Barmelweid, BGS, CLL, CLS, Forel Klinik, GZF, GZO, Lindenfeld, PKH, RSS, Spital Bülach, Spital Limmattal, Spital Zollikerberg, Spitex MR, Spitex Regio Frick, SRB AG, vaka und VZK schlagen zudem einen direkten Zugang zum Masterstudium of Science an einer FH oder UH für Pflegefachpersonen HF, HFP und NDS HF vor.

VS hingegen spricht sich explizit gegen die von der GDK und anderen Akteuren geforderte Verkürzung der Passerelle aus. Die 90 ECTS seien erforderlich, um zusätzliche methodologische, systemische und analytische Kompetenzen sowie erweiterte klinische Kompetenzen zu erwerben.

4.2.3.1 Artikel 12 Absatz 2 Buchstaben a und h sowie Absatz 2bis

GE verlangt, dass der Absatz 2bisgestrichen wird, da der Kanton die Variante 2 favorisiert.

VD verlangt folgende Anpassung von Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe h: «Master of science en Advanced Practice Nursing einer FH oder einer UH (…). «Master of Science in Advanced Practice Nursing mit mindestens 90 ECTS-Kreditpunkten einer Fachhochschule (FH) oder einer universitären Hochschule (UH) (…)». Aus Sicht des Kantons ist es wichtig, die Minimalanforderungen an den Master im Gesetz festzulegen.

Brotegg Praxis würde eine Dossier-geprüfte Übergangslösung begrüssen, da einige hervorragende Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten mit Berufserfahrung (über 50 Jahre alt) auf dem Arbeitsmarkt sind, die während ihres beruflichen Werdegangs keine Chance hatten, den heute verlangten Weg zu gehen.

J. Enaux schlägt vor zu prüfen, ob eine Berufsausübungsbewilligung beispielsweise auch für Fachexpertinnen / Fachexperten BScN, sogenannte Spezialisierte Pflege, hilfreich sein könnte. Durch dieses System könnte für die Zulassung von spezialisierten Pflegenden und APN eine Regulierung ermöglicht werden, welche nicht nur qualitative Aspekte berücksichtigt, sondern auch eine quantitative Steuerung sichert. Auf diese Weise wäre es zudem möglich, die Abrechnung von Leistungen auch nur durch auf dieser Stufe zugelassene Pflegefachpersonen zuzulassen.

M. Maier fordert, dass neben einem Master of Science (MSc) in Pflege / Pflegewissenschaft / APN einer FH oder UH für die Erteilung der Berufsausübungsbewilligung auch zwingend fünf Jahre Berufserfahrung vorausgesetzt werden müssen.

Medbase spricht sich aufgrund ihrer bereits gesammelten Erfahrungen mit APN in ihren Praxen für die Variante 2 aus und verlangt, dass der Master in Advanced Practice Nursing resp. Master of Science in Pflege/Nursing als Mindestanforderung 90 ECTS-Credits entsprechen und mit dem Bachelor of Science in Nursing gesamthaft 270 ECTS umfassen soll.

Spitex ZH weist darauf hin, dass in der häuslichen Pflege ein einheitlich reglementiertes Kompetenzprofil auf Ebene Master of Science in Pflege erforderlich sei. Dies aufgrund der hohen Selbstverantwortung. 79/96