Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/102: 2. Etappe zur Umsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»: Bundesgesetz über Arbeitsbedingungen in der Pflege und Änderung des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe · 56 Seiten
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Durch die Änderung des GesBG werden die Kantone durch die Erteilung der Berufsausübungsbewilligung für und die Aufsicht über die neuen Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN betroffen sein. Eine Abschätzung des zu erwartenden Aufwands ist aktuell nicht möglich. Auf die Gemeinden sind jedoch keine direkten Auswirkungen zu erwarten.
Es wird durch beide Rechtssetzungsprojekte indirekte Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden geben. So werden sie von Mehrkosten bei den Löhnen betroffen sein, wenn sie die Rolle des Arbeitgebers innehaben und es durch die geplanten Massnahmen zu Lohnerhöhungen und mehr Personalbedarf kommt. Die Kantone werden bei steigenden Gesundheitskosten zudem durch die Beiträge an die Prämienverbilligungen stärker belastet werden. Ein genauer Betrag lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt aber nicht schätzen.
5.3 Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft und die Gesellschaft
Wie bereits aufgezeigt, gestaltet sich eine Schätzung der Auswirkungen und Kosten der vorgeschlagenen Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege schwierig, solange deren konkrete Ausgestaltung noch nicht bekannt ist. Dies gilt insbesondere auch für die Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft und die Gesellschaft. Trotzdem lassen sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt gewisse Tendenzen erkennen.
Auf die Ziele der 2. Etappe Umsetzung Pflegeinitiative, nämlich die Erhöhung der Arbeitszufriedenheit und die Senkung der vorzeitigen Berufsaustritte, dürften die vorgeschlagenen Vorgaben zu den Arbeitsbedingungen im BGAP, die Vorgaben zur bedarfsgerechten Personalausstattung und der Regelung des Berufs der Pflegeexpertin bzw. des Pflegeexperten APN als Gesamtpaket einen positiven Einfluss haben. Dies könnte wiederum zur Sicherung einer allen zugänglichen Gesundheitsversorgung in einer guten Qualität beitragen, wovon letztlich die gesamte Gesellschaft profitiert.
Bei der Ausgestaltung der Massnahmen muss jedoch darauf geachtet werden, dass keine unerwünschten und dem Ziel des Gesetzes zuwiderlaufende Resultate erreicht werden. Wird beispielsweise die vertraglich definierte Arbeitszeit pro Woche stark reduziert, würde dies die Fachkräfteproblematik zumindest kurzfristig noch einmal zusätzlich verschärfen. Wenn die zusätzlich benötigten Stellen auch längerfristig nicht besetzt werden (können), dann würde sich der Druck auf das Pflegepersonal durch diese Massnahme noch einmal erhöhen: Die wöchentliche Arbeitszeit würde zwar um beispielsweise vier Stunden sinken, der Umfang der in dieser Zeit zu erledigenden Aufgaben würde aber nicht im gleichen Mass abnehmen. Defacto müsste somit dieselbe Arbeit in weniger Zeit erledigt werden.
Bezüglich Kosten wurde in der RFA zum BGAP für die zwei Vorgaben, zu denen im Vorentwurf bereits Bandbreiten für die Regelung durch den Bundesrat enthalten sind, Kostenschätzungen gemacht. Würde beispielsweise die Normalarbeitszeit bei gleichbleibendem Lohn auf 38 Stunden pro Woche reduziert, so würde sich die in einem Jahr ausbezahlte Lohnsumme um über 1 Mia. Franken erhöhen, dazu kämen weitere Kosten für die Arbeitgeber (z.B. für Sozialversicherungsbeiträge). Die Einführung von Zuschlägen für ungeplante Einsätze hätte, abhängig von ihrer konkreten Ausgestaltung, ebenfalls eine Kostenfolge von mehreren hundert Millionen Franken pro Jahr zur Folge. Die gesamtwirtschaftlichen Mehrkosten durch die vorgeschlagenen Massnahmen im BGAP dürften insgesamt noch weit höher liegen. Mehrkosten müssen aber, wie bereits in Kapitel 5.1 aufgezeigt, nicht zwingend zu einem Anstieg der Krankenkassenprämien führen. Gerade bei grossen Institutionen wie Spitälern besteht die Möglichkeit, 48/56