Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/102: 2. Etappe zur Umsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»: Bundesgesetz über Arbeitsbedingungen in der Pflege und Änderung des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe · 56 Seiten

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den ersten fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes. Auch hierzu ist aber erst eine sehr grobe Schätzung möglich. Geht man davon aus, dass ungefähr 3'000 Gesundheitseinrichtungen vom BGAP betroffen sein werden und dass in den ersten fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes 20% dieser Betriebe kontrolliert werden sollen, dann wären das ca. 120 Kontrollen pro Jahr. Schätzungsweise ein Viertel davon wäre sowieso in einer Routinekontrolle geprüft worden (allerdings ohne die BGAP Aspekte), somit verbleiben ungefähr 90 zusätzliche Kontrollen, an deren Kosten sich der Bund beteiligen können soll. Ausgehend von einem Arbeitstag pro Kontrolle (8 Stunden – inkl. Vor- und Nachbereitung) und dem Stundenansatz von 150 Franken ergibt dies Mehrkosten von ungefähr 110'000 Franken pro Jahr. Der Bund soll sich an diesen Mehrkosten während den ersten 5 Jahren beteiligen können, bevor die Aufgabe komplett an die Kantone übergehen wird. Für die projektmässige Unterstützung für Weiterbildung und Koordination ist mit weiteren 200'000 Franken pro Jahr zu rechnen. Somit ist für den Bund mit höchstens 310'000 Franken pro Jahr während fünf Jahren zu rechnen, abhängig davon, zu welchem Anteil der Bund sich an den Mehrkosten der Kantone beteiligen wird.

Indirekte Kosten

Weiter ist es denkbar, dass dem Bund durch die geplanten Massnahmen indirekte Kosten entstehen können. Es ist davon auszugehen, dass die Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu Mehrkosten im Gesundheitssystem führen werden (vgl. auch Kapitel 5.3). Nicht jeder Kostenanstieg muss aber zwingend zu höheren Prämien führen. Es ist durchaus denkbar, dass die Leistungserbringer das zur Verfügung stehende Geld intern anders verteilen und so die Mehrkosten auffangen. Zu diesem Zweck plant das EDI, im ersten Halbjahr 2024 einen Runden Tisch zur angemessenen Abgeltung der Pflegeleistungen mit den relevanten Stakeholdern und den Kantonen durchzuführen. Ziel dieser Gespräche ist, dass die Leistungserbringer ihre Finanzierungssysteme anpassen und mehr Mittel aus den aktuell gültigen Tarifen für die Pflege einsetzen. Gelingt dies nicht, ist mit steigenden Prämien zu rechnen. Dadurch wäre der Bund wiederum durch steigende Beiträge an die Prämienverbilligungen betroffen. Eine Schätzung dieser Kosten ist aktuell nicht möglich. Unabhängig davon wird das BGAP beim Bund keine personellen Auswirkungen nach sich ziehen.

Durch die Änderung des GesBG sind keine finanziellen und personellen Auswirkungen auf den Bund zu erwarten.

5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Die Kantone werden insbesondere durch die Sicherstellung des Vollzugs des BGAP direkt betroffen sein. Der Mehraufwand für die Kantone wird dabei jedoch relativ gering ausfallen, da sie für den Vollzug auf bereits bestehende Strukturen setzen können. Die Anzahl der zu kontrollierenden Betriebe an sich, sprich Gesundheitseinrichtungen, verändert sich nicht, es ändert sich nur der Inhalt und eventuell der Umfang der Kontrollen. Es ist vorgesehen, dass ab 2025 die Pflege in den Fokus des Vollzugs des ArG gerückt wird, um die Anzahl der kontrollierten Betriebe im betroffenen Bereich massgeblich zu erhöhen und die Kontrollen in solchen Betrieben auf die BGAP Aspekte auszuweiten, was wiederum steigende Kosten bei den Kontrollinstanzen erwarten lässt. Ausgehend von den Schätzungen in Kapitel 5.1 ist bei allen Kantonen zusammen während den ersten fünf Jahren mit Mehrkosten von rund 110'000 Franken pro Jahr zu rechnen, an denen sich der Bund jedoch beteiligen können wird. Ob es längerfristig zu höheren Kosten bei den Kantonen kommt, hängt davon ab, ob sie das erhöhte Kontrollniveau beibehalten werden oder nicht. 47/56