Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/106: Angleichung der EO-Leistungen · 48 Seiten
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Stück zu beziehen sind. Im gleichen Sinn hat die Mutter, wenn der Vater bzw. die Ehefrau der Mutter innerhalb der Rahmenfrist für den Bezug der Vaterschaftsentschädigung stirbt, Anspruch auf 14 zusätzliche Taggelder, die sie innerhalb einer Rahmenfrist von 6 Monaten ab dem Folgetag des Todestags frei beziehen kann. Die Gesetzesänderung zog auch eine Reihe von redaktionellen Änderungen nach sich. Mit Inkrafttreten der Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der «Ehe für alle» wird der «Vaterschaftsurlaub» in «Urlaub des andern Elternteils» umbenannt und die «Vaterschaftsentschädigung» heisst neu «Entschädigung des andern Elternteils».
1.1.2 Parlamentarische Vorstösse
Die Revisionsvorlage hat zum Ziel, verschiedene parlamentarische Vorstösse umzusetzen, die dem Bundesrat zur Vereinheitlichung der EO überwiesen wurden und ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen beseitigen sollen.
- Die Motion Maury Pasquier (19.4270) «Betriebszulage bei Mutterschaftsentschädigung von Selbstständigerwerbenden», die der Ständerat am 12. Dezember 2019 und der Nationalrat am 24. September 2020 angenommen haben, sowie die vom Ständerat als Zweitrat am 8. Juni 2022 angenommenen Motion Marti Min Li (19.4110) beauftragen den Bundesrat, selbstständigerwerbstätigen Müttern während des Mutterschaftsurlaubs den Anspruch auf die Betriebszulage zu gewähren. Die EO sieht nämlich vor, dass Dienstleistende Nebenleistungen zur Grundentschädigung erhalten, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Die anderen EO-Bezügerinnen und -Bezüger haben keinen Anspruch auf diese Nebenleistungen, zu denen auch die Betriebszulage gehört.
- Die Motion Herzog Eva (22.4019) «EO-Entschädigungen. Gleiche maximale Tagessätze bei Militärdienst und Mutterschaft», die der Ständerat am 12. Dezember 2022 und der Nationalrat am 3. Mai 2023 angenommen hat, beauftragt den Bundesrat, dem Parlament eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, die denselben Höchstbetrag der Entschädigung pro Tag für Mutterschaft und Militärdienst vorsieht. In seiner Stellungnahme räumt der Bundesrat ein, dass für Dienstleistende weitere Leistungen der EO vorgesehen sind, auf die Personen, die einen über die EO bezahlten Urlaub beziehen, keinen Anspruch haben. Er hat sich daher verpflichtet, im Rahmen der Umsetzung der Motion Maury Pasquier (19.4270) eine umfassende Überprüfung der EO-Leistungen vorzunehmen, insbesondere unter dem Aspekt der Gleichbehandlung.
- Schliesslich wird der Bundesrat mit der Motion Müller (22.3608) «Betreuungsentschädigung. Betreuung von schwer kranken Kindern im Spital gewährleisten und die Lücke im Vollzug schliessen», beauftragt, bei Kindern auch dann von einer schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung auszugehen, wenn ein mindestens viertägiger Spitalaufenthalt Teil der Behandlung und Genesung ist und mindestens ein Elternteil die Erwerbstätigkeit für die Betreuung des Kindes unterbrechen muss. Dies