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Vernehmlassung 2023/11: Verordnung über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVV) · 8 Seiten

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Verordnung Entwurf über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVV)

vom …

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf die Artikel 8 Absatz 4, 10 Absatz 2, 20 Absatz 4, 25 und 39 des

Bundesgesetzes vom 30. September 20221 über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG),

verordnet:

1. Abschnitt: Massnahmen der Anbieterinnen von Abrufdiensten

Art. 1 Anforderungen an das System zur Alterskontrolle vor der

erstmaligen Nutzung

(Art. 8 Abs. 2 Bst. a JSFVG)

1 Das Alter der Person, die ein Konto bei einem Abrufdienst einrichten will, ist vor der erstmaligen Nutzung des Abrufdienstes mittels angemessener Verfahren zu überprüfen. Als angemessen gilt ein Verfahren, das üblicherweise eine korrekte Feststellung des Alters im Einzelfall erlaubt.

2 Ist die Person, die ein Konto bei einem Abrufdienst einrichten will, minderjährig, so ist das Angebot entsprechend den geltenden Altersstufen einzuschränken. Die Einschränkung darf durch die minderjährige Person nicht aufgehoben werden können.

Art. 2 Anforderungen an das System zur elterlichen Kontrolle

(Art. 8 Abs. 2 Bst. b JSFVG)

1 Bei der erstmaligen Nutzung eines Abrufdienstes muss die Person, die ein Konto bei einem Abrufdienst eingerichtet hat,

a. über das Vorhandensein eines Systems zur elterlichen Kontrolle und dessen Funktionen informiert werden;

b. die Möglichkeit haben, das System zu aktivieren oder deaktivieren.

SR ..........

1 SR …; BBl 2022 2406