Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/12: Strategie der Internationalen Zusammenarbeit 2025–2028 · 69 Seiten

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Aufgrund der aussergewöhnlichen Situation wurde eine interdepartementale Arbeitsgruppe damit beauftragt, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Finanzierungsoptionen und die Modalitäten für die Beteiligung der Schweiz am Wiederaufbau in der Ukraine zu erarbeiten und auch die Möglichkeit einer Beteiligung des Privatsektors zu prüfen. Der vorliegende Text wird entsprechend den künftigen Entscheidungen des Bundesrates unter Berücksichtigung der Vorschläge dieser interdepartementalen Gruppe und der Entwicklung des Kontextes angepasst.

Der Beitrag des Bundes an den Wiederaufbau der Ukraine wird nicht allein aus dem Budget der IZA finanziert. Die vorgesehene Erhöhung des IZA-Budgets – 648 Millionen Franken für den Zeitraum 2025–28 – soll für den Wiederaufbau bereitgestellt werden. So könnten ein Drittel dieses Betrags in die wirtschaftliche Zusammenarbeit (WBF) und zwei Drittel in die humanitäre Hilfe und die Entwicklungszusammenarbeit (EDA) fliessen, als indikative Werte.

3.5 Umsetzungsmodalitäten

3.5.1 Instrumente

Bei der Umsetzung der im vorherigen Kapitel definierten strategischen Ausrichtung kommen verschiedene Instrumente zum Einsatz.

Humanitäre Hilfe (EDA)

Bei der humanitären Hilfe stehen der Schutz des Lebens und die Würde der von Krisen, Gewaltsituationen, bewaffneten Konflikten und Naturkatastrophen betroffenen Menschen im Zentrum. Die humanitäre Hilfe ist untrennbar mit der Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der humanitären Prinzipien verbunden.

Der humanitären Hilfe der Schweiz kommt eine Dreifachrolle zu:

1. Als flexible Akteurin handelt sie wirksam und pragmatisch, indem sie über das

Schweizerische Korps für humanitäre Hilfe (SKH) direkt auf die Folgen von bewaffneten Konflikten und von Naturkatastrophen reagiert (s. Kasten).

2. Sie ist eine verlässliche Geldgeberin für vor Ort aktive multilaterale Organisatio-

nen und NGO.

3. Sie engagiert sich für humanitäre Anliegen, indem sie sich an Verhandlungen für

die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der humanitären Prinzipien, das heisst Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit, einsetzt.

Die humanitäre Hilfe legt einen besonderen Schwerpunkt auf die folgenden vier Bereiche: 1) Schutz der verletzlichsten Bevölkerungsgruppen, einschliesslich Personen, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, sowie Bildung in Notsituationen; 2) Zugang zu Wasser, sanitäre Versorgung und Hygiene; 3) Verbesserung der Ernährungssicherheit und Deckung der Grundbedürfnisse (Cash-Ansatz); 4) Verminderung von Gefahren im Zusammenhang mit Naturkatastrophen und resilienter Wiederaufbau.

Die humanitäre Hilfe orientiert sich systematisch an den Bedürfnissen vor Ort und am Mehrwert, den sie einbringen kann. Die Schweiz hat grosses Interesse daran, ihre humanitäre Tradition fortzusetzen.