Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/12: Strategie der Internationalen Zusammenarbeit 2025–2028 · 69 Seiten
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men zur Zusammenarbeit zwischen den beiden Regierungen basieren. Sie ist langfristig ausgerichtet und soll über eine Stärkung der Institutionen strukturelle und nachhaltige Veränderungen bewirken.
Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit ist nach geografischen Kriterien organisiert hinsichtlich Budgetplanung, Umsetzung und Berichterstattung pro Land. Sie wird zum einen von der DEZA und zum anderen vom SECO (wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit) durchgeführt und ergänzt die globalen Ansätze und die multilaterale Zusammenarbeit. Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit ermöglicht der DEZA und dem SECO, Entwicklungsprojekte auszuwählen und zu betreuen und dabei ein besonderes Augenmerk auf den Mehrwert der Schweizer IZA zu legen. Zudem kann in diesem Rahmen in spezifischen Bereichen ein politischer Dialog mit dem Partnerland geführt werden. Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit ist ein wichtiges Instrument der Schweizer Aussenpolitik und des Aussennetzes.
Bilaterale Zusammenarbeit der DEZA
Die bilaterale Zusammenarbeit gelangt in den Schwerpunktländern zum Einsatz und ist auf die vier Entwicklungsziele (s. Ziff. 3.3.2) ausgerichtet. Die Handlungsfelder werden in enger Zusammenarbeit mit den nationalen und lokalen Akteuren ermittelt, wobei die erwarteten Ergebnisse abhängig sind vom Entwicklungs- und Fragilitätsniveau der Partnerländer.
Ist das politische Umfeld stabil und offen für Reformen, sind genügend Kapazitäten vorhanden und die treuhänderischen Risiken tragbar, so erfolgt die bilaterale Zusammenarbeit in direkter Partnerschaft mit den staatlichen Institutionen. In diesen Kontexten findet ein Dialog über die Modalitäten und die Wirksamkeit der Hilfe statt, an dem sich die Aktivitäten der IZA orientieren: geteilte Verantwortung der Regierungen, Kofinanzierung, Eigenverantwortung, Nutzung nationaler Systeme. Zur Begleitung von entwicklungsfördernden Strategien und Reformen findet eine Zusammenarbeit mit den betreffenden Fachministerien statt. Dabei wird ein besonderes Gewicht auf die am meisten benachteiligten Bevölkerungsgruppen gelegt.
Ist das politische Umfeld eher volatil, so ist die bilaterale Zusammenarbeit auf die lokalen Behörden ausgerichtet. Auf diese Weise soll der Alltag der am meisten benachteiligten Menschen verbessert werden, indem der Zugang zu einer hochwertigen Grundversorgung, die lokale Wirtschaft, die Konfliktprävention, der soziale Zusammenhalt sowie partizipative und rechenschaftspflichtige Entscheidungsprozesse unterstützt werden.
In Ländern, die von Konflikten oder schweren Krisen betroffen sind, will die bilaterale Zusammenarbeit mithilfe von Instrumenten der Friedenspolitik und der humanitären Hilfe Lösungen herbeiführen, die so nachhaltig sind, wie es in der jeweiligen Situation möglich ist. Die Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten stellen einen Mehrwert der Schweiz im Dialog mit den Behörden dar.
In allen Kontexten setzt die bilaterale Zusammenarbeit auch auf eine Kooperation mit der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor (s. Ziff. 3.5.6). Um die Innovationskraft und die Expertise der Schweiz zu nutzen, besteht auch eine Zusammenarbeit mit Schweizer NGO und Forschungsinstitutionen. Wo immer möglich wird auf Partnerschaften mit nationalen Organisationen gesetzt, um ein langfristiges und eigenverantwortliches Engagement sicherzustellen. In fragilen Kontexten oder in Konfliktsituationen, wenn eine Zusammenarbeit mit der Regierung schwierig oder unmöglich ist,