Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/12: Strategie der Internationalen Zusammenarbeit 2025–2028 · 69 Seiten

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Durchlässigkeit und Verschiebungsmöglichkeiten

Um in ausserordentlichen Bedarfslagen in der humanitären Hilfe oder der Entwicklungszusammenarbeit flexibel reagieren zu können, kann die DEZA wie bereits im Rahmen der IZA-Botschaft 2021–24 zwischen den Verpflichtungskrediten und den Voranschlagskrediten «Humanitäre Aktionen», «Entwicklungszusammenarbeit» und «Beiträge an multilaterale Organisationen» Verschiebungen in der Höhe von höchstens 60 Millionen Franken pro Jahr vornehmen. Höchstens 8 Millionen Franken können jährlich zwischen dem Globalbudget des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe und dem Voranschlagskredit «Humanitäre Aktionen» verschoben werden und 3 Millionen Franken zwischen dem Globalbudget des Expertenpools für zivile Friedensförderung und dem Voranschlagskredit «Zivile Konfliktbearbeitung und Menschenrechte». Weil Finanzinstrumente in der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft projektbezogen eingesetzt werden und keine langfristige Planung möglich ist, besteht für DEZA und SECO auch eine Verschiebungsmöglichkeit im Umfang von jährlich 50 Prozent des für die Finanzinstrumente eingestellten Finanzvolumens zwischen den Voranschlagskrediten «Darlehen und Beteiligungen Entwicklungsländer», «Investitionsbeiträge Entwicklungsländer», «Humanitäre Aktionen» und «Entwicklungszusammenarbeit» seitens der DEZA sowie «Darlehen und Beteiligungen Entwicklungsländer», «Investitionsbeiträge Entwicklungsländer» und «Wirtschaftliche Zusammenarbeit» seitens des SECO.

DEZA, SECO und AFM setzen im Rahmen der Verpflichtungskredite langjährige Entwicklungsprogramme mit externen Fachleuten um. Vermehrt gewünscht ist auch der Bezug von Expertinnen und Experten des Bundes. Da diese nicht über die Verpflichtungskredite finanziert werden können, erfolgt eine Mittelverschiebung zum Globalbudget (DEZA jährlich bis 3 Millionen von den Voranschlagskrediten «Humanitäre Aktionen» und «Entwicklungszusammenarbeit», SECO jährlich bis 1 Million vom Voranschlagskredit «Wirtschaftliche Zusammenarbeit»).

Angesichts einer gewissen Unvorhersehbarkeit gelten die oben beschriebenen Verschiebungsmöglichkeiten zwischen den betroffenen Voranschlagskrediten nur Indikativ. Sie werden dem Parlament jeweils jährlich mit der Botschaft zum Voranschlag beantragt. Die Höhe der beantragten Verschiebungen kann somit von den hier erwähnten Beträgen abweichen.