Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/12: Strategie der Internationalen Zusammenarbeit 2025–2028 · 69 Seiten

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Verpflichtungskredit Kapital für die Stiftung 57,2 0,5% 0,0 14,3 14,3 14,3 14,3 57,2 7) DEZA IKRK

A231.xxxx 0,5% 0,0 14,3 14,3 14,3 14,3 57,2

TOTAL 11 451,1 2 485,4 2 556,8 2 611,1 2 676,1 2 742,8 10 587,8

Jährliche Zuwachsrate 2,9% 2,1% 2,5% 2,5%

1) Aufgrund der organisatorischen Abläufe in der IZA übersteigen gewisse Verpflichtungen die Auszahlungskapazität (s. Kasten). Auszahlungen für Verpflichtungen, die vor dem

31. Dezember 2028 eingegangen wurden, können auch im Jahr 2029 und darüber hinaus gestaffelt erfolgen.

2) Die Mittel des Voranschlagskredits A231.0336 «Entwicklungszusammenarbeit, Länder des Ostens» wurden in der IZA-Botschaft 2021–24 separat ausgewiesen. Neu sind sie unter dem

Voranschlagskredit A231.0329 «Entwicklungszusammenarbeit (bilateral)» und dem Kredit A231.0202 «Wirtschaftliche Zusammenarbeit» konsolidiert (s. auch Ziff. 6.5.4 der IZA-Botschaft 2021–24 [BBl 2019]).

3) Die Mittel des Voranschlagskredits A231.0210 «Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit, Länder des Ostens» wurden in der IZA-Botschaft 2021–24 separat ausgewiesen. Neu

sind sie unter dem Voranschlagskredit A231.0202 «Wirtschaftliche Zusammenarbeit (bilateral)» und dem Kredit A231.0329 «Entwicklungszusammenarbeit» konsolidiert.

4) Unter Investitionsbeiträge fallen zinslose, bedingt rückzahlbare Darlehen und «First Loss»-Beteiligungen, die durch die DEZA und das SECO gemäss ihren Aufgaben und Kompetenzen

vergeben werden.

5) Ab 2024 wird für die Nationale Menschenrechtsinstitution 1 Million Franken vom Voranschlagskredit A231.0338 «Zivile Konfliktbearbeitung und Menschenrechte» hin zum Voran-

schlagskredit A231.0441 «Nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI)» verschoben. Diese Mittel sind entsprechend nicht in dieser Tabelle enthalten und wurden mit einem separaten Zahlungsrahmen für die Periode 2023–26 beantragt.

6) Der bestehende Kredit A231.0340 «Aktionen zugunsten des Völkerrechts» wurde in die IZA-Strategie integriert.

7) Die Schweiz leistet anlässlich des 100-jährigen Bestehens der Stiftung für das IKRK einen Bundesbeitrag von höchstens 100 Millionen Franken an die Erhöhung des Stiftungskapitals.

Die Jahrestranchen werden ab 2025 höchstens 14,3 Millionen betragen. Die jährlichen Auszahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt, dass der Bundesanteil 20 Prozent der bereits erfolgten Kapitalerhöhung nicht überschreitet. Zur teilweisen Gegenfinanzierung kompensiert das EDA ab 2025 während 10 Jahren jährlich 5 Millionen im Globalbudget.