Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/12: Strategie der Internationalen Zusammenarbeit 2025–2028 · 69 Seiten

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für den Wiederaufbau bestimmten Beträge für Unterstützungsmassnahmen der drei IZA-Verwaltungseinheiten in der Ukraine und der Region verwendet werden und umgekehrt.

Die IZA leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der internationalen Finanzziele in den Bereichen Klima und Biodiversität. Sie tut dies im Rahmen ihres Mandats zur Unterstützung der am stärksten benachteiligten Entwicklungsländer, Regionen und Bevölkerungsgruppen. Wie bereits im Zeitraum 2021–24 sind auch in der IZA-Strategie 2025–28 jährlich 400 Millionen Franken für das Klimafinanzziel vorgesehen. Die verstärkte Mobilisierung von Finanzmitteln für den Schutz von Klima und Umwelt, einschliesslich der Biodiversität, durch den Privatsektor bleibt ein zentrales Ziel dieser Strategie. Die finanziellen Verpflichtungen der IZA ergänzen andere Mittel, wie den vom Parlament am 8. März 2023 gutgeheissenen Verpflichtungskredit für die globale Umwelt und weitere künftige Mittel. Das EDA und das WBF arbeiten bei der Entwicklung von Optionen für die internationale Umweltfinanzierung eng mit dem UVEK zusammen, inner- und ausserhalb der IZA.

Die über die Verpflichtungskredite finanzierten Aktionen werden unter Ziffer 3.3.2 und 3.5.1 beschrieben.

Die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalaufstockung multilateraler Entwicklungsbanken ist nicht Teil dieser Botschaft zur IZA-Strategie, weil es sich dabei um Investitionen durch den Kauf von Anteilen oder Schuldverschreibungen handelt. Entsprechend der gängigen Praxis der IZA werden solche einmaligen Investitionen nicht über bestehende Budgets finanziert oder kompensiert.

Verpflichtungen (Verpflichtungskredite) und Auszahlungen (Zahlungskredite) im Ver-

gleich

Eine Verpflichtung für ein Programm zieht in aller Regel Auszahlungen über mehrere Jahre nach sich. Ein Teil der Auszahlungen aus den in einer Strategieperiode eingegangenen Verpflichtungen erfolgt deshalb erst nach Ende der Periode 2025–28. In den Jahren 2025–28 werden andererseits auch Auszahlungen aus Verpflichtungen getätigt, die vor 2025 eingegangen wurden.

Die eingegangenen Verpflichtungen (Verpflichtungskredite) sind höher als die für die Periode 2025–28 geplanten Auszahlungen, unter anderem aus folgenden Gründen:

- Die Kontexte, in denen die IZA tätig ist, insbesondere fragile Kontexte (unvorhergese-

hene Krisen, politische Ereignisse usw.), können bei gewissen Projekten oder Programmen Verzögerungen, Veränderungen oder gar deren Einstellung bewirken. In solchen Fällen gelangt ein Teil der eingegangenen Verpflichtungen nicht zur Auszahlung.

- Die Verpflichtungen umfassen auch Beiträge von Drittpartnern (wenn beispielsweise

ein Geberland im Rahmen eines gemeinsamen Programms die Schweiz mit der Verwaltung seiner Mittel betraut), die nicht in den Zahlungskrediten enthalten sind.

Es ist indessen nicht zu befürchten, dass die im Legislaturfinanzplan vorgesehenen Beträge überschritten werden. Die Steuerung anhand von Verpflichtungskrediten hat sich bewährt und wird seit vielen Jahren auch in anderen Bereichen eingesetzt (Bildung, Forschung und Innovation, Immobilienportfolios des Bundesamtes für Rüstung sowie des Bundesamtes für Bauten und Logistik).