Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/12: Strategie der Internationalen Zusammenarbeit 2025–2028 · 69 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 44Fedlex · Erläuternder Bericht

Die IZA 25–28 umfasst die folgenden fünf Verpflichtungskredite: 1) Der Kredit Humanitäre Hilfe (DEZA) umfasst die Beiträge an internationale Organisationen und Hilfswerke in Krisen- und Konfliktsituationen sowie die Durchführung von humanitären Einsätzen, die vom Bundesrat beschlossen werden. 2) Der Kredit Entwicklungszusammenarbeit (DEZA) umfasst die technische Zusammenarbeit und die Finanzhilfe für Entwicklungsländer sowie die allgemeinen Beiträge an multilaterale Organisationen, wobei letztere 40 Prozent des Verpflichtungskredits ausmachen (siehe Tabelle 1). Bei den allgemeinen Beiträgen an die multilateralen Organisationen wird die Indikative Mittelverteilung beibehalten, also zwei Drittel (66 %) für internationale Finanzinstitutionen und ein Drittel (34 %) für UNO-Organisationen sowie globale Fonds und Netzwerke. 3) Der Kredit Wirtschaftliche Zusammenarbeit (SECO) umfasst bilaterale wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit. Ab 2025 werden die für die Länder Osteuropas bestimmten Beiträge in die beiden vorgenannten Kredite integriert (2 und 3). 4) Der Kredit Frieden und menschliche Sicherheit (AFM) umfasst die Massnahmen zur Förderung von Frieden und menschlicher Sicherheit. 5) Der Kredit Kapital für die Stiftung IKRK (DEZA) erlaubt eine punktuelle Erhöhung der Beteiligung am Stiftungskapital wie vom Bundesrat im Juni 2022 beschlossen. Jeder Vorschlag zu diesem Kredit ist im Lichte möglicher zukünftiger Entscheidungen des Bundesrates zu betrachten.

Mit den fünf Verpflichtungskrediten ermächtigt das Parlament den Bundesrat, finanzielle Verpflichtungen für seine Aktivitäten im Rahmen der IZA einzugehen. Die beantragten Verpflichtungskredite stellen eine Obergrenze der Verpflichtungen dar, die der Bund in den Jahren 2025–28 eingehen kann. Die Auszahlungen aus den eingegangenen Verpflichtungen können über die Verpflichtungsperiode hinaus erfolgen. Die Verpflichtungskredite entsprechen im Durchschnitt 108 Prozent der in diesem Zeitraum vorgesehenen Ausgaben (siehe Kasten).

Die im Finanzplan 2025–27 vorgesehenen Mittel wurden für das Jahr 2028 extrapoliert. Die aufgeführten Mittel (Tabelle 1) entsprechen rund 3 Prozent der Bundesausgaben. Die Verpflichtungskredite können nur bei einer positiven Entwicklung der Haushaltslage des Bundes ausgeschöpft werden. Budgetkürzungen sind folglich weiterhin möglich im Rahmen der jährlichen Genehmigung des Voranschlags des Bundes durch das Parlament.

Von den gesamten Voranschlagskrediten, die für die IZA 2025–28 vorgesehen sind, werden 1,5 Milliarden Franken für die Ukraine und 1,6 Milliarden Franken für den Kampf gegen den Klimawandel bereitgestellt. Die übrigen Mittel werden in einem ähnlichen Verhältnis wie in der bisherigen Strategie (2021–24) auf die vier geografischen Regionen, die multilateralen Angelegenheiten, die thematischen Prioritäten und die Beiträge an NGO aufgeteilt.

Konkret sind für die Periode 2025–28 folgende Mittel für die Ukraine reserviert (insgesamt rund 1,5 Mrd. Franken):

a) Für Unterstützungsmassnahmen zugunsten der Ukraine und der Region: 5 bis

10 Prozent aus dem IZA-Enveloppe.

b) Für den Wiederaufbau der Ukraine: Künftige Beiträge der Schweiz an den

Wiederaufbau der Ukraine werden teilweise aus den IZA-Mitteln finanziert. Das Ausgabenwachstum der Periode 2025–2028 – ein Gesamtbetrag von 648 Millionen Franken – steht vollständig für den Wiederaufbau in der Ukraine zur Verfügung. Je nachdem, wie sich die Lage vor Ort entwickelt, können die