Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 40 Seiten

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Bestände bei Schweinen und Geflügel so wie vorgeschlagen nicht funktioniere, für die Planung der Versorgung mit Nahrungsmitteln eine Hypothek darstelle und deshalb überarbeitet werden müsse.

Der Kanton Luzern merkt an, dass sich der Bedarf an Pflichtlagern und somit an Siloinfrastrukturen künftig aufgrund von Veränderungen im Konsumverhalten ändern könne.

Der Kanton Schaffhausen rechnet bei einem angeordneten Abbau von Tierbeständen mit Widerstand seitens der Landwirte. Dieser sei einzukalkulieren. Die Frist von zwei Monaten für den vorgesehenen Abbau im Bereich der Schweine- und Geflügelhaltung schätzt der Kanton als sportlich ein. Er stellt die Frage, ob die Schlachtkapazitäten ausreichen. Es dürfe nicht mit zwei Monaten gerechnet werden, denn es sei nicht immer von Anfang an klar, wie lange eine Krise dauere.

Der Kanton Thurgau lehnt es ab, dass in einer Mangellage alles Getreide für die menschliche Ernährung zur Verfügung stehen soll. Je nach Dauer der Mangellage könne sich dies negativ auf die Rindviehbestände auswirken, die über die Milch wiederum Proteinträger zur menschlichen Ernährung lieferten. In Kombination mit dem Abbau der Pflichtlagermenge für Proteinträger bewertet der Kanton Thurgau dies als kritisch. Insbesondere bei einem nuklearen Vorfall könne die Versorgung der raufutterverzehrenden Nutztiere nicht sichergestellt werden, da im Falle eines schweren Vorfalls deutlich weniger Raufutter aus Grünlanderträgen zur Verfütterung zur Verfügung stünde.

Die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK) schlägt vor, bei der Reduktion der

Bestände an Schweinen und Geflügel nicht beim Endprodukt anzusetzen, sondern zu Beginn des Produktionsprozesses bei der Ferkelproduktion und den Bruteiern. Damit könnten die Bestände kontrolliert zurückgefahren werden. Schweine- und Geflügelfleisch könnten als frische und hochwertige Nahrungsmittel in die Ration der Bevölkerung eingeplant werden. Vorzeitige Schlachtungen und aufwändige Einlagerungsaktionen wären nicht erforderlich. Aufgrund dieser Überlegungen fordert die LDK einen grösseren Umfang an Futtermitteln als in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehen. Auch seien die veränderten Konsum- und Ernährungsgewohnheiten nicht berücksichtigt. Die einfachen Ansätze eines Fütterungsplanes genügten nicht, um auch die psychologischen Aspekte zu erfassen und insbesondere in der Anfangsphase einer Mangellage das Risiko von Panik- und Hamsterkäufen zu minimieren. Die LDK bemängelt weiter, dass beim Getreide nur noch zwischen Getreide für die menschliche Ernährung, wovon 40'000 Tonnen glutenfrei sein müssen, und dualem Getreide unterschieden wird. Die bisherige Differenzierung auf einzelne Getreidearten und Qualitäten werde fallen gelassen. Das sei eine zu stark vereinfachte Sicht. Die LDK erachtet diese Zusammenfassung der Kategorien als nicht zielführend und lehnt sie ab.

Glutenfreies Getreide

Der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK) erscheint die Differenzierung in

normales und glutenfreies Getreide überflüssig. Die WL müsse keine explizite Rücksicht auf eine Minderheit nehmen. Das vereinfache die Logistik und die Bewirtschaftung der Lager. Zudem könnten sonst bald weitere Sonderwünsche folgen.

Proteinträger zu Futterzwecken

Der Kanton Jura sowie die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK) verlangen

eine Bedarfsdeckung an Proteinträgern von zwölf Monaten, um der Bevölkerungsentwicklung und den Ernteerträgen besser Rechnung zu tragen. Für den Abbau der Tierbestände seien die notwendigen Schlachtkapazitäten zu berücksichtigen. Die LDK führt aus, dass die Reserven an Futtermitteln nicht