Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 40 Seiten
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wie vorgeschlagen abgebaut werden könnten, weil die Pläne zur Reduktion der Bestände an Schweinen und Geflügel so nicht umgesetzt werden könnten und auch nicht zielführend seien. Der vorgesehene Abbau würde zu einem kurzfristigen Überangebot an Fleischwaren führen, das mangels Kapazitäten nicht für spätere Mangelphasen eingelagert werden könnte. Der Abbau wäre somit eine mutwillige Verschwendung wertvollster Nahrungsmittel.
Für den Kanton Luzern ist der Abbau der Schweine- und Geflügelbestände innerhalb von zwei Monaten nicht realistisch, da ungenügende Schlacht- und Lagerkapazitäten bereitstehen. Wenn aus Tierschutzgründen auf die Schlachtung hochtragender Rinder und Sauen verzichtet werden soll, wird der Abbau der Tierbestände aus Sicht des Kantons Luzern länger dauern. Er merkt zudem an, dass Geflügel eine bessere Futterverwertung haben als Schweine und Geflügelfleisch gesünder ist als Schweinefleisch. Er stellt deshalb in Frage, warum in einer Mangellage der Geflügelbestand auf zehn Prozent und der Schweinebestand auf zwölf Prozent des aktuellen Niveaus reduziert werden soll oder ob es nicht doch besser und effizienter wäre, den Geflügelbestand höher zu belassen und den Schweinebestand stärker zu reduzieren.
Die Kantone Obwalden und Waadt befürworten eine Reduktion der Lager von Proteinträgern zu Futterzwecken ausdrücklich, da im Krisenfall die Tierbestände, welche in Konkurrenz zur menschlichen Ernährung stehen, möglichst rasch zu reduzieren und lediglich die Raufutter verzehrenden Nutztiere für die Produktion von tierischen Nahrungsmitteln (Feed no Food) zu erhalten wären. Der Kanton Waadt präzisiert, dass zur Kompensation des Futtermittelabbaus geprüft werden sollte, ob die Lager an Stickstoffdünger und Saatgut für Ölsaaten, Zuckerrüben und Getreide ausreichend sind.
Der Kanton Schaffhausen rechnet bei einem angeordneten Abbau von Tierbeständen mit Widerstand seitens der Landwirte. Dieser sei einzukalkulieren. Die Frist von zwei Monaten für einen Abbau von Schweine- und Geflügelhaltung schätzt der Kanton als sportlich ein. Er stellt die Frage, ob die Schlachtkapazitäten ausreichen. Es dürfe nicht mit zwei Monaten gerechnet werden, denn es sei nicht immer von Anfang an klar, wie lange eine Krise dauere. Zudem geht er davon aus, dass die Transportkapazitäten nicht ausreichen würden, um kurzfristig die stark steigende Anzahl Tiere gemäss den Vorschriften für Tiertransporte zu den Schlachthöfen zu transportieren.
Der Kanton Thurgau begrüsst einen geordneten Abbau der Tierbestände an Schweinen und Geflügel, schätzt aber die Frist von zwei Monaten für eine Schlachtung als zu kurz ein, um den Abbau sinnvoll und geordnet vorzunehmen. Zudem würde die Lage erschwert, da die Proteinträger mehrheitlich importiert würden. Insbesondere bei einem nuklearen Vorfall könnte die Versorgung der raufutterverzehrenden Tiere nicht sichergestellt werden.
Der Kanton Wallis lehnt eine Verringerung der Bestände an Proteinträgern ab, da Unsicherheiten auf internationaler Ebene auch die Versorgung mit diesen Waren bedrohen würde.
Der Kanton Zürich hält fest, dass durch das Wegfallen der Geflügel- und Schweineproduktion die Wiederkäuer vollständig die Lieferung tierischer Proteine übernehmen. Die Raufutterproduktion für Wiederkäuer muss entsprechend gefördert werden. Ist die Sicherstellung der dafür notwendigen Flächen nicht möglich, müsste die Senkung der Pflichtlagerhaltung bei den Futterproteinen überdacht werden
Finanzierung
Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt sprechen sich dafür aus, dass im Rahmen der Garantiefonds-Regelungen die Infrastrukturhalter und -betreiber direkt einbezogen werden. Dies habe in der Vergangenheit zu Fehlanreizen im Zusammenspiel von Importeuren und Infrastruktureigentümern