Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 40 Seiten

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balisierung» ein, sei verfehlt. Denn es sei zwar richtig, dass Lieferketten in strategischen Bereichen diversifiziert werden müssten. Dies dürfe aber nicht auf ein autarkes Produktionsmodell hinauslaufen, sondern solle in einer Europäisierung gewisser Lieferketten münden.

3.3. Gesamtschweizerische Verbände der Wirtschaft

Fünf gesamtschweizerische Verbände der Wirtschaft haben im Rahmen der Vernehmlassung geantwortet. Vier davon haben eine Stellungnahme abgegeben (economiesuisse, Schweizerischer Bauernverband, Schweizerischer Gewerbeverband, Schweizerischer Gewerkschaftsbund). Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat explizit auf eine Stellungnahme verzichtet. Die economiesuisse und der Schweizerischer Bauernverband, lehnen die Vorlage weitgehend oder vollständig ab. Von allen sich äussernden gesamtschweizerischen Verbänden der Wirtschaft wird die der Vorlage zu Grunde gelegte Strategie mehr oder weniger weitgehend hinterfragt. Der Schweizer Bauernverband lehnt zudem die in der Vorlage erwähnte, für die nächste Revision des Landesversorgungsgesetzes vorgesehene Aufhebung des Verbots zur Abschöpfung von Garantiefondsbeiträgen auf der inländischen Produktion strikt ab. Die einzelnen Stellungnahmen sind nachstehend zusammengefasst.

economiesuisse

economiesuisse begrüsst, dass gesetzlich erforderliche Pflichtlagerbestände überprüft und wo sinnvoll ausgebaut werden. economiesuisse meldet aber zu verschiedenen Aspekten Skepsis an. So wird in Frage gestellt, ob der Bedarf an Pflichtlagern richtig eingeschätzt und nicht überschätzt wurde, da von einem Szenario ausgegangen wird, in dem während zwölf Monaten keine Nahrungsmittel in die Schweiz gelangen.

Getreide

Zudem erscheint economiesuisse der Vorschlag, sämtliches Futtergetreide qualitativ durch duales Getreide zu ersetzen, das sich in hoher Qualität zur menschlichen Ernährung eignet, so nicht umsetzbar. Da dualer Weizen von den Mehlmühlen nicht an Pflichtlager genommen werden könne, müssten ausschliesslich Futtermühlen dualen Weizen einlagern. Wegen dessen hohen Preises wäre der rollierende Austausch aber grösstenteils nicht gewährleistet.

Flexibilisierung

economiesuisse hält fest, dass generell eine Flexibilisierung der Pflichtlagermenge erwünscht wäre. Die fixe Pflichtlagermenge solle einerseits durch ein Minimum, das nicht unterschritten werden dürfe, und andererseits durch eine Durchschnittsmenge, die pro Jahr mindestens zu erreichen sei, ersetzt werden. Die Einlagerung der vollen Pflichtlagermenge zum Zeitpunkt der Ernte sei sowohl aus versorgungstechnischer Sicht unnötig als auch wirtschaftlich unsinnig. Zu diesem Zeitpunkt seien die Lager durch die Ernten gefüllt und eine kleinere Menge würde ausreichen. Damit müssten auch nicht kostspielige Lagerkapazitäten aufgebaut werden, die nur einmal im Jahr jeweils kurz nach der Ernte gebraucht würden.

Besonderes Verfahren im Veredelungsverkehr

Im Rahmen der laufenden Zollrechtsrevision gelte es zu beachten, dass das besondere Verfahren im Veredelungsverkehr für die Versorgungssicherheit wichtig sei. Die Pflichtlagererhöhung im Bereich des pflanzlichen Öls müsse deshalb unter Einbezug der derzeitigen Diskussion über die Beibehaltung oder