Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 40 Seiten

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Lageraufbau und die jährlichen Kosten der Lagerung zu finanzieren. Daher sei vor einem Pflichtlageraufbau die Finanzierung der Pflichtlager neu zu regeln. Die geplante Erhöhung der Lagermengen sei danach so auszugestalten, dass die betroffenen Unternehmen diese in ihren betrieblichen Abläufen auch umsetzen könnten.

Getreide

Der SBV unterstützt eine moderate Erhöhung der Pflichtlager für Getreide. Sie müsse aber so ausgestaltet werden, dass das bisherige System der Vorratshaltunq weiterhin funktioniere und der Austausch der Pflichtlagerwaren über den Konsum im Rahmen der menschlichen Ernährung und der Fütterung der Nutztiere sinnvoll und wirtschaftlich organisiert werden könne. Eine wesentliche Erhöhung der Pflichtlager für die menschliche Ernährung über die mittlere jährliche Nettoimportmenge hinaus sei auch für die Abdeckung in der Interventionsphase nicht nötig. Wenn die Pflichtlager für Getreide praktisch auf die Menge eines Jahresbedarfes erhöht würden, könnte die Lebensmittelindustrie nur noch mit jähriger oder überjähriger Ware versorgt werden. Ware aus der letzten Ernte würde nicht mehr vor der nächsten Ernte in die Verarbeitung kommen. Der SBV bezweifelt, dass die Lebensmittelindustrie die Konsequenzen aus dieser Anpassung der Pflichtlager in der Vorsorgephase akzeptieren würde.

Die weitgehende Beschränkung der Pflichtlager für Getreide auf Produkte für die menschliche Ernährung sei nicht nötig und wird daher vom SBV abgelehnt. Das heutige System der Pflichtlagerhaltung sei schon sehr stark auf die Verwertung der Lagerwaren über die Nutztierfütterung angewiesen, weil nur so der Austausch der Waren bewerkstelligt werden könne. Bei einer Umstellung der Pflichtlager auf höherwertige dual nutzbare Ware, konkret Weizen der Klassen Top und 1, müssten bisherige Lagerkapazitäten für Futtergetreide umgenutzt werden. Das würde die Lagerhalter der Futtermittelindustrie zwingen, zusätzliche Investitionen in für den Normalbetrieb notwendige Lagerkapazitäten für Futtergetreide zu tätigen. Diese zusätzlichen indirekten Kosten für die Wirtschaft aus der geplanten Erhöhung und Änderung der Pflichtlagewaren seien in der Vorlage nicht berücksichtigt.

Gemäss der Vernehmlassungsvorlage sollen die Geflügelbestände auf 10 % und die Schweinebestände auf 12 % der Ausgangssituation reduziert werden. Die Herleitung dieser Zielgrössen sei nicht erklärt und wird daher vom SBV in Frage gestellt. Es sei unmöglich, in so kurzer Zeit die Tierbestände auf das vorgesehene Niveau abzubauen. Die Szenarien für die Reduktion der Tierbestände seien aus ethischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und praktischen Gründen klar abzulehnen. Der SBV hat in seiner Stellungnahme die schnellstmöglichen Anpassungsszenarien aufgezeigt. Der Verlust der Genetik bei den Schweinen ist dabei nicht berücksichtigt.

Proteinträger als Futtermittel

Die Reduktion der Pflichtlager für Proteinträger lehnt der SBV klar ab. Der Abbau der Tierbestände sei nicht sinnvoll und auch nicht möglich. Der Bedarf an Proteinträgern, Schrote und Kuchen aus der Verarbeitung von Ölsaaten für die Fütterung habe im Jahr 2021 372'000 Tonnen betragen. Die Pflichtlager an Proteinträgern betrügen gegenwärtig 93'000 Tonnen und würden somit einem Viertel des jährlichen Bedarfs entsprechen. Aus Sicht des SBV sind die Vorräte in diesem Bereich keinesfalls zu reduzieren.

Finanzielles

Der SBV stellt fest, dass die Änderungen der Pflichtlager gemäss der Vorlage der Vernehmlassung mit dem heutigen System nicht finanzierbar sei. Er erinnert daran, dass der Wille des Parlamentes gemäss den geltenden Bestimmungen in Art. 16, Abs. 5 LVG und in Art. 21, Abs. 1 LVG, die eine Abgabe auf Inlandware ausschliessen, zu respektieren sei. Die Landesversorgung sei gemäss Art. 102 der Bundes-