Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 40 Seiten
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für die Wirtschaftlichkeit der von den Pflichtlagerhaltern vorzufinanzierenden Lagerinfrastrukturen für die Pflichtlagerwaren fehlen. Beim Reis würde die Menge fast einem Jahresbedarf entsprechen und die entsprechenden Infrastrukturen seien heute nicht vorhanden.
Was die Pflichtlager an Energieträgern anbelangt, ist das Vorhaben für die réservesuisse nicht umsetzbar, da neu ausschliesslich duales Getreide vorgehalten werden soll. Die Integration der zusätzlichen Mengen an dualem Getreide in die betrieblichen Abläufe sei nicht gewährleistet. Neu würde die jährliche Rotationsmenge rund die Hälfte der Nachfrage nach Mahlweizen abdecken, womit ein grosser Teil der betrieblichen Ressourcen für die Abwicklung der Pflichtlager eingesetzt werden müsste. Der Investitionsbedarf für den Ausbau der Lagerinfrastruktur werde im Bericht zur Vorlage zudem erheblich unterschätzt. Im Bericht stehe korrekterweise, dass für die geplante Aufstockung zusätzliche Lagerkapazität für rund 245'000 Tonnen für die Lagerung von Pflichtlagerwaren gebaut werden müssten. Jedoch entstünde durch die neue Anforderung, sämtliches Futtergetreide qualitativ durch duales Getreide zu ersetzen, gleichzeitig ein Zusatzbedarf an betrieblicher Lagerinfrastruktur. Die vollumfängliche Umwandlung der Futtergetreide in dual nutzbares Getreide würde deshalb nicht nur zu aufwändigen Austauschprozessen führen, sondern auch zu einer zusätzlichen Lagerkapazitätsverknappung von rund 150'000 Tonnen. Bei Investitionskosten von rund CHF 1'000 pro Tonne würden sich in der Konsequenz die notwendigen gesamtwirtschaftlichen Investitionen in die Lagerinfrastruktur um rund CHF 150 Mio. auf rund CHF 395 Mio. erhöhen, die von den betroffenen Pflichtlagerhaltern mit Eigenmitteln finanziert werden müssten.
Der im erläuternden Bericht dargestellte radikale Abbau der Tierbestände von Schweinen und Geflügel in einer schweren Mangellage ist in der Praxis in diesem Zeitraum für die réservesuisse kaum vorstellbar. In der Konsequenz müsse der Abbau der Pflichtlager an Proteinträgern kleiner sein.
Was die Speiseöle und Speisefette anbelange, spricht sich die réservesuisse im Sinne einer für alle Warengruppen möglichst einheitlichen Versorgungsstrategie aus. Eine Erhöhung der Pflichtlagermengen von heute 35'500 Tonnen auf nur 40’000 Tonnen und nicht auf 44’000 Tonnen scheint ihr angemessen.
Die Erhöhung der Pflichtlagermenge für Kaffee von heute 18'750 auf 20’640 Tonnen wird von der réservesuisse mangels Begründung seitens des Bundes abgelehnt. Die Pflichtlagermenge solle wie bis anhin jährlich an der Bedarfsmenge angepasst werden. Die réservesuisse unterstützt die Beibehaltung der Pflichtlagermenge für Zucker. Die Pflichtlagermenge soll ebenfalls wie bis anhin jährlich an der Bedarfsmenge angepasst werden.
Grundlagen Szenario
Ein wesentlicher Kritikpunkt am vorliegenden Vorschlag sind für die réservesuisse die Annahmen des Modells zur Berechnung der PfIichtlagermengen durch die Wirtschaftliche Landesversorgung mit einem totalen Importstopp während zwölf Monaten. Die Definition einer schweren Mangellage aIs totaler Importstopp ist nicht zielführend, weil es weder historische Präzedenzfälle gibt noch aufgezeigt wird, wieso zukünftig vermehrt mit einem totalen Importstopp zu rechnen ist. Eine realistischere Annahme ist ein Teilausfall der Nahrungsmittelimporte.
Die réservesuisse hält im Weiteren fest, dass die Nahrungs- und Futtermittel nicht isoliert zu betrachten, sondern im wirtschaftlichen Gesamtkontext zu analysieren seien. Der alleinige Ausbau der Versorgungsdauer im Ernährungsbereich sei nicht kohärent, da der Sektor auf Ressourcen wie Energie, Dünger, Saatgut, Pflanzenschutzmittel und auch auf Verarbeitungskapazitäten angewiesen ist. Wenn diese