Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 40 Seiten
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die Vorlage insgesamt ab und unterbreitet hinsichtlich der Mengenveränderungen einen Gegenvorschlag. Die Stellungnahmen sind nachstehend zusammengefasst.
CARBURA
Die CARBURA hinterfragt das dem Vorhaben zu Grunde liegende Szenario und ob es angemessen ist, von einem Totalausfall der Importe auszugehen. Zu den Kosten merkt sie an, dass diese für den Ausbau der Lagerinfrastruktur auch deutlich höher ausfallen könnten (Bauteuerung, Zinsentwicklung). Zudem vermisst sie in der Vorlage Aussagen zur Verfügbarkeit von Bauland und Hindernissen im Bewilligungsprozess. Hinsichtlich des Investitionsbedarfs hebt sie heraus, dass die in den Aufbau der neuen Lagerinfrastruktur investierenden Firmen Gewissheit brauchen, dass ihre Kosten durch die Lagerentschädigungen gedeckt werden.
Die in der Vorlage erwähnte Möglichkeit der Flexibilisierung der Pflichtlagerhaltung lehnt die CARBURA kategorisch ab, und zwar für Nahrungs- und Futtermittel, aber auch für alle anderen Pflichtlagerwaren. Auch wenn sie Verständnis hat für die spezielle Situation im Bereich Lebensmittel mit in kurzer Zeit anfallenden grossen Erntemengen, so erachtet sie es als fahrlässig, die den Ausfall von Importen absichernden Pflichtmengen jedes Jahr periodisch herunterzufahren. Es solle klar zwischen Infrastruktur für kommerzielle und für Pflichtlager unterschieden werden. Das Lagern inländischer Ernten sollte nach Auffassung der CARBURA in der Infrastruktur für kommerzielle Mengen erfolgen. Dementsprechend gebe es keine Notwendigkeit, die Pflichtmengen vor der Ernte herunterzufahren. Sie erachtet eine Flexibilisierung wie von einem Teil der Branche gewünscht als gefährliches Präjudiz, welches die Versorgungssicherheit untergraben würde. Die im Bericht genannten Gegenargumente würden diejenigen einzelbetrieblicher Partikularinteressen nach Flexibilisierung und Reduktion von Auslastungsspitzen überwiegen. Auf das Anliegen sei deshalb nicht einzugehen.
Was die im Bericht zur Vorlage erwähnte und in der Revision des Landesversorgungsgesetzes umzusetzende Aufhebung des Verbots der Abschöpfung von Garantiefondsbeiträgen auf der Inlandproduktion anbelangt, unterstützt die CARBURA dieses Anliegen sehr. Es sei nicht nachvollziehbar, wieso der Inlandbereich sich nicht an die Kosten der Lagerhaltung beteiligt. Die CARBURA erwähnt, dass im Bereich der flüssigen Treib- und Brennstoffe seit Jahrzehnten auch die Inlandproduktion und seit rund zehn Jahren auch die inländischen Herstellungsbetriebe von Bio-Treibstoffen mit gleichen Rechten und Pflichten im Garantiefondssystem integriert seien.
réservesuisse genossenschaft
Die réservesuisse lehnt den Änderungsentwurf der Verordnung in der vorliegenden Form ab. Sie hat generelle Zweifel an der Nützlichkeit des revidierten dreistufigen Versorgungsmodells und spezifische Vorbehalte gegenüber der Umsetzbarkeit des Vorhabens in Bezug auf das Getreide und den Reis. Die réservesuisse verlangt zudem, dass eine grundlegendere und besser argumentierte Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt wird.
Pflichtlagermengen
Die réservesuisse hält fest, dass die im Verordnungsentwurf vorgesehenen Mengen an Getreide und Reis einen überdurchschnittlich grossen zusätzlichen Aufwand in der Rotation der eingelagerten Nahrungsmittel und beträchtliche Investitionen in den Aufbau zusätzlicher Lagerinfrastruktur bedeuten würden. Aus Sicht der réservesuisse wäre es nicht möglich, die Pflichtlager sinnvoll in die Geschäftstätigkeit der Firmen zu integrieren, da dies nicht vereinbar mit deren betrieblichen Abläufen wäre und Garantien