Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 40 Seiten

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verfassung eine Bundesaufgabe, die er in Partnerschaft mit der Wirtschaft ausführt. Die wirtschaftliche Landesversorgung stelle sicher, dass die Menschen in der Schweiz auch in kritischen Zeiten sicher mit Lebensmitteln versorgt werden könnten. Die Schweizer Gesellschaft habe also einen grossen Nutzen daraus. Demzufolge sei also der Bund für die Finanzierung der Pflichtlagerhaltung verantwortlich. Eine Abgabe auf das erste Inverkehrbringen von inländischen Produkten, die der Pflichtlagerhaltung unterstellt sind, wird vom SBV kategorisch abgelehnt und bekämpft. Eine solche Abgabe würde zu einer Diskriminierung der inländischen Anbieter ab der 2. Verarbeitungsstufe (Halbfabrikate wie zum Beispiel Teiglinge und Fertigprodukte) führen.

Der SBV ist der Auffassung, dass die Pflichtlagerhaltung finanziell in erheblichem Ausmass von der Tierproduktion und den Importen von Energieträgern für die Fütterung profitiere. Nur dank einer ausreichend grossen Tierproduktion funktioniere in Zeiten normaler Zufuhr das System. Die Qualität der Waren in den Pflichtlagern werde sichergestellt und über die Garantiefondsbeiträge von der Tierproduktion in überwiegendem Mass finanziert. Während der Interventionsphase soll aber der Tierproduktion nur ein marginaler Anteil der Waren zustehen. Dies lehnt der SBV entschieden ab. Ein weitgehender Ausschluss der Tierhaltung von der Nutzung der Pflichtlager würde das finanzielle Engagement aus Sicht des SBV künftig nicht mehr rechtfertigen.

Weiter hält der SBV fest, dass die Frage der Entschädigung der Tierhalter, die von den in einer Krise angeordneten Verringerungen der Tierbestände betroffenen wären, nicht geregelt sei.

Der SBV stellt sich zudem auf den Standpunkt, dass die Umstellung auf die neue Strategie massive Investitionen in die erforderlichen Lager bedinge, während gleichzeitig Lagerkapazitäten für Proteinträger brachliegen würden.

Weiteres

Der SBV hinterfragt, wie Fruchtfolgeflächen (FFF) reaktiviert werden sollen. Beispielsweise könnten die FFF in Gewässerräumen nicht innert Jahresfrist vollumfänglich und effektiv ackerbaulich genutzt werden. Viele dieser Böden hätten an Fruchtbarkeit eingebüsst, eine Reaktivierung wäre mit einem sehr hohen Aufwand und einem erhöhten Einsatz von Hilfsstoffen verbunden, welche jedoch nach der Reduktion der Tierzahlen knapp wären. Da der Bund weder die genaue Lage der FFF noch den effektiven qualitativen Zustand der FFF kennt, wird bezweifelt, dass er im Falle einer Krise in der Lage wäre, pünktlich alle FFF der Lebensmittelproduktion zuzuführen. Zu beachten sei auch, dass über Jahre nicht ackerbaulich genutzte Böden einen starken Befall mit Bodenschädlingen aufweisen können. Es gebe keine beiwilligten Pflanzenschutzmittel oder Granulate mehr gegen diese Schadorganismen.

Das System der Pflichtlager für Lebens- und Futtermittel funktioniere heute durch das Engagement der Wirtschaft, indem die eingelagerten Waren nach einem festgelegten Turnus erneuert werden. Durch diesen Austausch werde sichergestellt, dass die Waren in den Pflichtlagern bei Bedarf - in der Interventionsphase für die Versorgung der Bevölkerung und der Nutztiere verwendet werden können. Das System könne aber nur funktionieren, wenn die eingelagerten Warenmengen kleiner seien als ein bestimmter Anteil des jährlichen Verbrauches dieser Güter im Inland. Mit den vorgeschlagenen Änderungen der Pflichtlagerverordnung würde diese Schwelle des über die betrieblichen Abläufe umsetzbaren Lageraustausches für die Lagerhalter überschritten. Es bestünde die Gefahr, dass die Wirtschaft die verlangte Leistung in der Haltung und Erneuerung der Pflichtlager nicht mehr erbringen könnte.